Digitale Privatsender im Kabel unverschlüsselt empfangbar

Verbraucherzentrale rät zur Überprüfung der Kabelverträge

(VZ-RLP / 08.04.2013) Seit Anfang April sind insgesamt 10 vormals verschlüsselte Privatsender im digitalen Kabel beim Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland frei empfangbar, darauf weist die Verbraucher­zentrale Rheinland-Pfalz hin. Zusammen mit den 21 öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern strahlen insgesamt 31 Sender ihre Programme in digitaler Qualität frei aus. Voraussetzung für den digitalen Empfang ist lediglich ein Kabelreceiver oder ein Fernseher mit DVB-C Tuner. Ein neuer Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber ist nicht notwendig, denn auch Fernsehzuschauer mit „analogem Kabelvertrag“ können diese Programme ohne zusätzliche Kosten empfangen.

„Das digitale Kabelfernsehen ist mit diesem Schritt wesentlich barrierefreier“, so Michael Gundall, Fernsehexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Die Verschlüsselung hatte bisher die schnelle Verbreitung von digitalem Kabelfernsehen in Deutschland behindert.“ Er rät Kabelfernsehkunden, die einen digitalen Zusatzvertrag haben, zu überprüfen, ob dieser noch notwendig ist oder ggf. gekündigt werden kann.

Bei Fragen oder Unklarheiten können sich Betroffene an die Verbraucherzentrale wenden. Telefonische Beratung erfolgt montags und donnerstags von 10 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 06131/2848-888. Persönliche Beratungen finden nach Terminvereinbarung mittwochs von 13 bis 16 Uhr in der Beratungsstelle Mainz statt. Per Mail ist der Fernsehexperte unter fernsehen@vz-rlp.de zu erreichen.

 

VZ-RLP

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