Geisterfahrer auf der Autobahn

Bei Vorsatz zahlen die Versicherer nicht – Geistefahrer –

Die Stiftung Warentest berichtet in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Test und online darüber, dass Versicherer bei Unfällen welche durch einen Geisterfahrer – mit Vorsatz – verursacht werden nicht zahlen. Im Wortlaut heißt es hierzu:

Tödlicher Geisterfahrer­unfall auf der A3, wenige Tage später wieder ein Falsch­fahrer auf derselben Auto­bahn. Rund 2 000 Geisterfahrer werden bundes­weit pro Jahr gemeldet. Anders als der Eindruck, den die vielen Schlagzeilen machen, ist die Zahl in den vergangenen Jahren konstant geblieben, so das Bundes­amt für Straßenwesen. 75 bis 80 Unfälle gibt es pro Jahr – bei 155 000 Auto­bahn­unfällen insgesamt. Meist zahlt die Versicherung des Falsch­fahrers – nicht aber, wenn er vorsätzlich handelte. Dann bleibt nur die Verkehrs­opfer­hilfe, ein Gemein­schafts­projekt der Auto­versicherer. Sie zahlt oft weniger als die gegnerische Versicherung gezahlt hätte. Schmerzens­geld gibt es nur in Ausnahmen bei sehr schweren Verletzungen. Hat der Geschädigte eine Voll­kasko oder eine Unfall­versicherung, muss er die nutzen. Die Verkehrs­opfer­hilfe springt dann nicht ein.

Hier der Link zum Orignalartikel, auf den Seiten der Stiftung Warentest:
http://www.test.de/Geisterfahrer-Bei-Vorsatz-zahlt-Versicherung-nicht-4543253-0/

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