Kaskoversicherer zahlen nach einem Unfall nur dann „reibungslos“, wenn der Fahrzeugführer sich nicht unerlaubt vom Unfallort entfernt!
Unbedingt muss der Fahrer nach einem Unfall am Tatort bleiben. Ansonsten ist mit diversen „Schwierigkeiten“ zu rechnen. Diese können nicht nur strafrechtlicher Art sein sondern betreffen unmittelbar auch den Versicherungsschutz.
Unfallflucht ist definitiv kein Kavaliersdelikt!
Meine Empfehlung: Wenn sich der oder die Geschädigte nicht auffinden lässt, dann sollte der Unfallverursacher IMMER die Polizei benachrichtigen – am Besten direkt vom Unfallort aus – und dann dort warten, bis diese erscheint und den Unfall dokumentiert.
Zwar urteilte der Bundesgerichtshof (BGH, Az. IV ZR 97/11), dass es auch ausreichend sei, wenn dem Versicherungsunternehmen oder dem Agenten des Versicherers unmittelbar der Unfall angezeigt wird, und dieser dann die Leistung nicht verweigern könne. Jedoch muss dies im Zweifel der Versicherungsnehmer nachweisen.
Ein Anruf bei der Polizei kann also eine Menge Ärger verhindern.
Denn ein Unfallflüchtiger gefährdet die Leistung durch seine Vollkasko-Versicherung und riskiert außerdem eine strafrechtliche Verfolgung des Vergehens, das meistens den Tatbestand der Fahrer- bzw. der Unfallflucht darstellt. Abgesehen vom Verlust der Fahrerlaubnis, also Führerscheinentzug, droht dem Unfallflüchtigen in solchen Strafprozessen eine Geldstrafen oder gar der Freiheitsentzug.
Bleiben Sie also bitte unbedingt am Unfallort. Warten Sie auf die Polizei, die Ihre Personalien feststellt und dokumentiert, was passiert ist. Lediglich die eigene Adresse zu hinterlassen oder sein „Versichertenkärtchen“, mit den Daten der Haftpflichtversicherung an die Windschutzscheibe zu klemmen REICHT NICHT AUS!
Wenn Dein „Freund und Helfer“ den Unfall dokumentiert hat, dann klappt es auch mit der Vollkasko!
Hier noch drei informative Links zum Thema Unfallflucht bzw. Fahrerflucht.
–