Riester-Rente – auch zu Niedrigzinszeiten stabil

Die gesetzlichen Renten werden immer niedriger! Die private Rentenversicherung ist unumgänglich. Die Riester-Rente ist dabei eine – allzu oft außer Acht gelassene – Möglichkeit, die aber viele Vorteile für alle Förderberechtigten bringt.

Durch die staatlichen Zulagen bietet die Riester-Rente eine sichere Rendite für die Altersvorsorge, unabhängig vom derzeit niedrigen Zinssatz, der Rentenmärkte und der Unbeständigkeit der Aktienmärkte bleiben die Zulagen konstant. Auch die Mindesthöhe der Auszahlung wird garantiert. Es gibt in jedem Fall eine Auszahlung in Höhe der bis dahin eingezahlten Beiträge und geflossenen Zulagen.
Für Familien mit Kindern lohnt sich ein Riester-Vertrag über den Zulagenvorteil. Grundzulage 154€, Kinderzulagen für Kinder, die vor 2008 geboren wurden beträgt 185 € und für Kinder, die nach 2008 geboren wurden 300 € pro Kind.
Damit die vollen Zulagen fließen muss ein Mindestbeitrag entsprechend 4% des Vorjahresbruttos aber mind. in Höhe von 60€ (Sockelbetrag) pro Jahr in den Vertrag eingehen. Die Zulagen reduzieren dabei den Eigenbeitrag – sie werden wie Eigenbeitrag angerechnet.
Beispiel:
Eine Arbeitnehmerin verdient 20000 € im Jahr, ist allein erziehende Mutter und hat zwei kleine Kinder. Ihr Gesamtbeitrag beträgt 4% von 20000€, also 800 € pro Jahr. Abzüglich der ihr zustehenden Zulagen von 754 € würde ihr Eigenbeitrag nur 46€ betragen. In diesem Fall ist der Mindesteigenbeitrag von 60€ pro Jahr zu leisten, also von 5€ im Monat. Die gesamte Sparleistung beträgt in diesem Fall sogar 814 €, wovon 754 € der Staat bezahlt.
Bei einer Laufzeit von 30 Jahren ergibt das eine Rendite von unglaublichen 8,5 %.???? Vorteile für junge Sparer bis 25 sind, dass für kleines Geld rentabel in eine private Altersvorsorge investiert werden kann und dass im ersten Jahr eine Extra-Zulage in Höhe von 200€ vom Staat dazu gezahlt wird.
Beispiel: Ein Auszubildender mit einem Jahreseinkommen von 6800 € im Jahr möchte etwas für die private Altersvorsorge tun. Jahresbeitrag /4% vom Brutto): 272 € Im 1. Jahr reichen also 60 € Sockelbeitrag + Grundzulage 154 € * 200€ Startbonus für eine Sparleistung von 414 €. Personen mit hohem Einkommen können beim „Riestern“ den Steuervorteil nutzen, indem die eingezahlten Beiträge als Sonderausgabenabzug von der Steuer abgesetzt werden. Sie nutzen also eine Altersvorsorge mit Zulagen und Steuervorteil zugleich.
52500 € Bruttoverdienst pro Jahr ergibt eine Einzahlung von 2100 € pro Jahr. Die Steuerersparnis liegt bei 790 € abzüglich der 154 € Grundzulage; welche direkt in den Riestersparvertag fließt. D.h. 636 € weniger Steuern, die auf das Einkommen fällig werden. Wer ist Riester berechtigt? Riesterzulagen berechtigt, also unmittelbar förderfähig sind alle Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung Beiträge zahlen oder beamtet sind. Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner von Riester-Sparern können auch riestern, wenn sie selbst nicht förderberechtigt sind – Sie sind mittelbar berechtigt die Zulage zu erhalten.

Ihr/Euer
Dirk Steinborn

Berufsausbildungsbeihilfe BAB für die Ausbildung

1 EuroAuszubildende erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Eine nicht unwichtige Information im Hinblick auf das jetzt beginnende neue Ausbildungsjahr. Bei der Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) werden der finanzielle Bedarf für den Lebensunterhalt und für die Ausbildung berücksichtigt.

Wirtschaftliche Hemmnisse sollten einer qualifizierten und angemessenen Berufsausbildung von jungen Menschen nicht entgegenstehen. Aus diesem Grunde gewährt die Agentur für Arbeit jungen Menschen auf Antrag und bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen eine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), während einer Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme.

WICHTIG: Der Antrag muss bei der Agentur für Arbeit am Wohnsitz gestellt werden und die BAB Berufsausbildungsbeihilfe wird nicht rückwirkend gewährt. Über den Anspruch wird nicht für die gesamte Dauer der Berufsausbildung oder Berufsvorbereitung entschieden, sondern in Bewilligungszeiträumen, das sind bei beruflicher Ausbildung 18 Monate, im Falle eine Berufsvorbereitenden Maßnahme ein Jahr.
Ebenso ist die Förderung einer beruflichen Ausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme im Ausland unter gewissen Voraussetzungen möglich. Die Berufsberatung vor Ort informiert über die entsprechenden Vorraussetzungen.

Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine Arbeitsförderungsmaßnahme der Bundesagentur für Arbeit. Geregelt ist diese Leistung durch die §§60 ff. Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).

Wie hoch ein Anspruch auf die Berufsausbildungsbeihilfe ist bzw. ob dieser überhaupt besteht, lässt sich mit dem BAB-Rechner der Arbeitsagentur ausrechnen – www.bab-rechner.arbeitsagentur.de alternativ können die Vorraussetzungen unter Telefon 0800/455 55 00 erfragt werden.

Für behinderte junge Menschen gelten besondere Regelungen.

Marderschäden oder Beißschäden am Auto – was sagt ihre Kaskoversicherung dazu?

Der Marder war bei Ihnen zu Besuch? Jetzt sind Sie ärgerlich! Oder?!

 

Teilkasko kann helfen
Teilkasko kann helfen

Jedes Jahr wieder: Im Juni und Juli ist Paarungszeit bei Marder und Co. Riecht ein auf der Partnersuche befindlicher Marder einen „Mitbewerber“ bzw. dessen Duftmarke(n), geht er zum Angriff über. Dabei spielt es für die Tiere anscheinend keine Rolle ob der „gegnerische Zeitgenosse“ tatsächlich anwesend ist oder ob er nur in ihrem KFZ und an dessen Kabeln oder Kunststoffteilen“sein Revier“ gekennzeichnet hat. Blindwütig wird alles zerlegt und zernagt, was nach dem „Mitbewerber“ duftet. Der Deutsche Jagdverband schätzt das so etwa 160 000 Pkw jährlich in Mitleidenschaft gezogen werden.

Bissschäden dieser Art sind bei den meisten Teilkaskoversicherungstarifen versichert. Leider nicht immer und grundsätzlich. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Marderschäden in den Versicherungsbedingungen Ihres Tarifs mitversichert sind.

Noch besser steht in Ihren Versicherungsbedingungen „Tierbiss und Folgeschäden“. Da die Bissschäden an den Autoteilen, wie etwa Schläuchen, Kabeln oder Manschetten ebenso durch Ratten, Katzen und andere Tiee verursacht werden können. Zum Thema Folgeschäden gibt es meistens eine Begrenzung in der Höhe der Leistungspflicht der Versicherer. Hierfür sollte meiner Meinung nach gelten: besser 1000€ Folgeschäden als keine Leistung – auch dies kommt leider oft vor – noch besser 3000 € oder unbegrenzt.

Viele meiner Kunden entscheiden sich für eine Selbstbeteiligung (SB) in der Teilkaskoversicherung. Die Höhe der SB empfiehlt sich nach kaufmännischer Rechnung. Wenn sie nur 20 oder 30 Euro im Jahr sparen, sollten Sie auf eine SB verzichten. Wenn sich Ihr Versicherungsbeitrag um 120 € oder mehr jährlich reduziert durch die Wahl einer SB von 150 €, macht diese Sinn.
Für Marderschäden sollten Sie Wissen, dass die Höhe der Reparatur eine SB von 150 € oftmals nicht oder nur wenig überschreitet. Ohne einen Folgeschaden zahlen Sie also in diesen Fällen den Schaden meistens ganz oder zum größten Teil selbst.

Dennoch: Eine Versicherung muss den „Totalschaden“ absichern, weil genau der Sie finanziell extrem schädigen kann. Ersatz bei „Kleinschäden“ ist ein „nice to have“. Sichern Sie sich bitte bestmöglich ab, um finanzielle Großschäden zu vermeiden und achten Sie trotzdem auch auf die o.g. Bedingungen.

Beratung – wie immer gerne durch mich! 🙂