Riester-Rente – auch zu Niedrigzinszeiten stabil

Die gesetzlichen Renten werden immer niedriger! Die private Rentenversicherung ist unumgänglich. Die Riester-Rente ist dabei eine – allzu oft außer Acht gelassene – Möglichkeit, die aber viele Vorteile für alle Förderberechtigten bringt.

Durch die staatlichen Zulagen bietet die Riester-Rente eine sichere Rendite für die Altersvorsorge, unabhängig vom derzeit niedrigen Zinssatz, der Rentenmärkte und der Unbeständigkeit der Aktienmärkte bleiben die Zulagen konstant. Auch die Mindesthöhe der Auszahlung wird garantiert. Es gibt in jedem Fall eine Auszahlung in Höhe der bis dahin eingezahlten Beiträge und geflossenen Zulagen.
Für Familien mit Kindern lohnt sich ein Riester-Vertrag über den Zulagenvorteil. Grundzulage 154€, Kinderzulagen für Kinder, die vor 2008 geboren wurden beträgt 185 € und für Kinder, die nach 2008 geboren wurden 300 € pro Kind.
Damit die vollen Zulagen fließen muss ein Mindestbeitrag entsprechend 4% des Vorjahresbruttos aber mind. in Höhe von 60€ (Sockelbetrag) pro Jahr in den Vertrag eingehen. Die Zulagen reduzieren dabei den Eigenbeitrag – sie werden wie Eigenbeitrag angerechnet.
Beispiel:
Eine Arbeitnehmerin verdient 20000 € im Jahr, ist allein erziehende Mutter und hat zwei kleine Kinder. Ihr Gesamtbeitrag beträgt 4% von 20000€, also 800 € pro Jahr. Abzüglich der ihr zustehenden Zulagen von 754 € würde ihr Eigenbeitrag nur 46€ betragen. In diesem Fall ist der Mindesteigenbeitrag von 60€ pro Jahr zu leisten, also von 5€ im Monat. Die gesamte Sparleistung beträgt in diesem Fall sogar 814 €, wovon 754 € der Staat bezahlt.
Bei einer Laufzeit von 30 Jahren ergibt das eine Rendite von unglaublichen 8,5 %.???? Vorteile für junge Sparer bis 25 sind, dass für kleines Geld rentabel in eine private Altersvorsorge investiert werden kann und dass im ersten Jahr eine Extra-Zulage in Höhe von 200€ vom Staat dazu gezahlt wird.
Beispiel: Ein Auszubildender mit einem Jahreseinkommen von 6800 € im Jahr möchte etwas für die private Altersvorsorge tun. Jahresbeitrag /4% vom Brutto): 272 € Im 1. Jahr reichen also 60 € Sockelbeitrag + Grundzulage 154 € * 200€ Startbonus für eine Sparleistung von 414 €. Personen mit hohem Einkommen können beim „Riestern“ den Steuervorteil nutzen, indem die eingezahlten Beiträge als Sonderausgabenabzug von der Steuer abgesetzt werden. Sie nutzen also eine Altersvorsorge mit Zulagen und Steuervorteil zugleich.
52500 € Bruttoverdienst pro Jahr ergibt eine Einzahlung von 2100 € pro Jahr. Die Steuerersparnis liegt bei 790 € abzüglich der 154 € Grundzulage; welche direkt in den Riestersparvertag fließt. D.h. 636 € weniger Steuern, die auf das Einkommen fällig werden. Wer ist Riester berechtigt? Riesterzulagen berechtigt, also unmittelbar förderfähig sind alle Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung Beiträge zahlen oder beamtet sind. Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner von Riester-Sparern können auch riestern, wenn sie selbst nicht förderberechtigt sind – Sie sind mittelbar berechtigt die Zulage zu erhalten.

Ihr/Euer
Dirk Steinborn

Kfz-Versicherung – Unfall verursacht – Haftpflichtschaden

Es hat gekracht – Zufall oder Absicht?

Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherung – Versicherer vermuten, dass jeder 10. Autounfall provoziert und somit Absicht ist.

Auto KFZ-Versicherung
Auto KFZ-Versicherung

Stellen Sie sich vor, dass Sie an einer Ihnen bestens bekannten Kreuzung, die Sie schon des Öfteren befahren haben, mit Ihrem Auto ankommen. Sie halten wie immer an und schauen, ob einer kommt. Sie sehen nach rechts – frei, Sie schauen links – auch frei. Sie fahren los und ein plötzlich von rechts kommendes Fahrzeug kracht in Ihre Fahrzeug-Seite. Das ankommende Fahrzeug hatten Sie übersehen. Solche Unfälle passieren schlichtweg und sind einfach menschliches Versagen…

Ein Unfall, wie dieser kommt wahrscheinlich täglich mehrfach vor.

Die Frage ist; haben Sie das Auto wirklich übersehen oder war es einfach vorher nicht sichtbar da und beschleunigte unter Umständen aus dem Stand in Ihre rechte Fahrzeugseite?

Meistens bemerken die Opfer den Betrug nicht.

Sollten Sie aber den Verdacht hegen, dass bei einem Unfall etwas nicht stimmt, dann rufen Sie bitte die Polizei. Die Polizei soll hier nicht die Schuld feststellen oder gar Recht sprechen. Sondern lediglich dokumentieren, Spuren sichern und protokollieren. Schreiben Sie sich die Namen des Beamten am Telefon und später der Kollegen am Unfallort auf und lassen Sie sich bitte die Tagebuchnummer des Protokolls geben. Das „Knöllchen“ sollte es ihnen Wert, wenn Sie den Verdacht haben,  Betrugsopfer zu sein.

Machen Sie Fotos. Fast jeder ist heute mit einem Smartphone oder Handy ausgestattet. Benutzen Sie dieses und fotografieren Sie alles – auch wenn Unfallgegner oder Polizei schon Bilder gemacht haben. Machen Sie Fotos von Bremsspuren, abgebrochenen Teilen, die auf der Fahrbahn liegen, von ihrem Fahrzeug, vom gegnerischen Fahrzeug, vom Unfallort, der Lage und möglichst aus verschiedenen Perspektiven. Alles kann in diesem Zusammenhang wichtig sein!!

Sofort nach der Unfalldokumentation räumen Sie bitte die Straße und geben diese für den Verkehr frei. Um den fließenden Verkehr nicht länger als nötig zu behindern und selbst den Gefahrenbereich schnellstmöglich zu verlassen.

Stellen Sie fest, mit wem Sie es zu tun haben. Tauschen Sie die Namen und Anschriften aus und lassen Sie sich den Personalausweis des Unfallgegners zeigen.

Machen Sie eine Skizze des Unfalls.

UND geben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis ab. Das Kann zu Schwierigkeiten mit der Versicherung führen.

Unfallbetrug ist beweisbar. Ein Gutachter kann feststellen, ob die Spuren an den beschädigten Fahrzeugen mit der Schilderung des Unfallherganges zusammen passen, ob etwa das herannahende Fahrzeug gebremst oder beschleunigt hat.

Wenn Sie den Verdacht haben, betrogen zu werden, dann handeln Sie bitte und nehmen Sie nicht das Geschehene einfach hin.

Lebensversicherung ja oder nein? Kündigen oder halten?
Was ist in der momentanen Situation am besten?!

Viele Bundesbürger fragen sich zur Zeit: „Lohnt sich diese Form der Geldanlage bzw. Altersvorsorge eigentlich noch für mich oder als Absicherung für die Familie?“

Lebensversicherung. Die Deutschen sorgten in der Vergangenheit bevorzugt mit einer Lebensversicherung für das Alter vor. Die Lebensversicherung galt immer als sichere Wertanlage und gute Vorsorgemöglichkeit für das Renten- bzw. Pensionsalter und stellte parallel dazu auch eine finanzielle Absicherung für Angehörige im Todesfall des Versicherten dar.

Ich, Dirk Steinborn, Versicherungsfachmann (BWV) und gelernter Bankkaufmann, aus Katzenelnbogen sehe die aktuelle Entwicklung wie folgt:

In der Presse häufen sich inzwischen die Aussagen, dass Lebensversicherungen „unrentabel“ und „nutzlos“ geworden seien, teilweise werden aber auch schon deutlich drastischere Worte wie beispielsweise „Existenzkrise“ gefunden. Jedoch sehen nicht nur Journalisten ein großes Problem in der Entwicklung der Lebensversicherung, sondern auch der oberste Versicherungsaufseher der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („Bafin“), Felix Huffeld.

Es drängt sich die Frage auf, was sich an den Umständen für das Wertanlagemodell „Lebensversicherung“ verändert hat. Schließlich haben die Versicherer große Probleme, attraktive Gewinnüberschüsse zu erwirtschaften und werfen damit fünf Jahre nach Beginn der Finanzkrise einige Fragen auf. Was ist Ihre Lebensversicherung noch wert und stellt sie immer noch eine Sicherheit im Alter dar? Sollten Sie Ihren Vertrag mit dem Versicherer kündigen oder beibehalten? Und lohnt sich ein Neuabschluss wirklich nicht mehr?

Generell muss man sich zu Beginn fragen, woraus sich die Verzinsung der eingezahlten Summe zusammensetzt und welche Teile des Kapitals der Versicherer behält.

Die Versicherer ziehen zu Beginn der Laufzeit der Lebensversicherung verschiedene Kosten von den Einlagen des Kunden ab, dazu zählen unter anderem die Abschluss-, Risiko-, und Verwaltungskosten, die sich in der Summe zwischen 15 und 20 Prozent bewegen.

Für die eingezahlte Summe erhält man einen Garantiezins, der im Abschlussvertrag festgelegt wird. Dieser orientiert sich hauptsächlich an den festen Anlagemöglichkeiten der Versicherungsunternehmen, denn ein Teil des privaten Kapitals wird mittel- beziehungsweise langfristig angelegt, um den Garantiezins zu decken und eine sichere Rücklage zu bilden. Die Zinssätze dieser Anlagemöglichkeiten orientieren sich zum Großteil am Leitzins, den die EZB für den Euro ausgibt.

Der restliche Teil des vom Kunden zur Verfügung gestellten Kapitals wird am Kapitalmarkt eingesetzt. Hier wird versucht, einen Überschuss zu erwirtschaften, an dem der Kunde zumindest zu 90 Prozent beteiligt werden muss. Beim sogenannten Risikoschutz ist es ebenfalls möglich, Überschüsse zu erwirtschaften, hier erhält der Kunde allerdings nur noch mindestens 75 Prozent. Für den Fall eines Kostenüberschusses kann der Anleger mit mindesten 50 Prozent rechnen und Gleiches gilt für eine Überschussbeteiligung der stillen Reserven am Vertragsende. Diese Überschussregelung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Überschüsse, außer der Beteiligung an stillen Reserven, werden jährlich dem Guthaben des Anlegers gutgeschrieben und sind ihm so garantiert.

Wenn man sich nun die oben genannten Fragen beantworten möchte, gibt es meiner Meinung nach drei Zeiträume, in welchen man Lebensversicherungen abgeschlossen hat beziehungsweise eventuell abschließen möchte, die man individuell betrachten muss.

Zum einen alle Lebensversicherungen, die bis Ende 2004 abgeschlossen worden sind. Das Garantiezinsniveau lag bis Ende 2004 bei mindestens 2,75 Prozent. So ist Ihr Garantiezins noch auf einem sehr guten Niveau und die Erträge hieraus bekommen Sie am Ende sicher ausbezahlt und das in den meisten Fällen steuerfrei. Lediglich dürften sich, je nach individuellem Vertrag, die Überschüsse für die letzten Jahre stark in Grenzen halten. Die Finanzkrise hat sich natürlich auf die Kapitalmärkte negativ ausgewirkt und die Renditen für festverzinsliche Wertpapiere, mit welchen die Versicherungen den größten Teil Ihrer Einlagen für sich arbeiten lassen, bringen nur noch niedrige Erträge. Im Klartext: Sie sollten mit geringen Schlussüberschüssen rechnen.

Die Situation wird sich im Laufe der nächsten Jahre meines Erachtens langsam erholen und in Zukunft dürften die Überschüsse wieder höher ausfallen. Fraglich ist nur, wann und ob Sie im Einzelfall hiervon noch profitieren können.

Fazit: Behalten Sie ihre Versicherung, denn die Lebensversicherer stehen nicht vor dem Gesamtzusammenbruch, wie die Garantieverzinsung eventuell vermuten lässt. Außerdem – die Garantieverzinsung ist sicher auf Ihrem Guthabenkonto.

Abschlüsse ab 2005 sind allerdings nicht mehr so eindeutig zu beurteilen. Die Problematik hier liegt im Detail. Die Garantiezinsen liegen oft weit unter der 3-Prozentmarke und sind daher sowieso schon überschaubar verzinst. Außerdem unterliegen Sie anderen steuerlichen Behandlungen. Und man muss wegen der bisher kurzen Laufzeiten mit einer größeren Schädigung rechnen, wenn man vorzeitig kündigt. Faktoren hierbei sind unter anderem die Vermittlerprovision, die durchaus jenseits der 4 Prozent liegt, als auch die 1-10 Prozent Verwaltungskosten, je nach Versicherer.

Hier gilt es abzuwägen. Oft lohnt sich ein frühzeitiger Austritt aus dem Vertrag nicht, allerdings ist dies individuell zu beurteilen. Hat man beispielsweise eine sehr teure Police zu bezahlen und zudem noch bei einem schlecht wirtschaftenden Unternehmen, kann es sich durchaus lohnen, den Vertrag zu kündigen. Am besten lässt sich die Situation in Kooperation mit einem Fachmann beurteilen.

Von Neuabschlüssen von Kapitallebensversicherungen rate ich ab. Das begründet sich vor allem aus der momentanen niedrigen Garantieverzinsung, die sie ausgezahlt bekommen. Außerdem sind die heute abgeschlossenen Verträge nicht mehr steuerfrei zum Ende der Laufzeit auszahlbar. Für den Fall, dass die EZB die Leitzinsen wieder drastisch erhöht, könnten sich theoretisch Versicherungen dieser Art wieder lohnen, da dann auch das Garantiezinsniveau wieder steigt. Allerdings ist nach Aussage von Mario Draghi, Präsident der EZB, in naher Zukunft nicht mit einer Kehrtwende der Finanzpolitik der EZB zu rechnen.

Und darüber hinaus gehören heute die Themen Hinterbliebenenschutz und Altersvorsorge mit verschiedenen Konzepten hinterlegt. Die Zeiten, diese in einem Vertrag zu verbinden, sind meines Erachtens vorbei!

Sehen Sie sich lieber nach Alternativen, z.B. im „Riester-Bereich“, für Ihre Altersvorsorge um und sorgen mittels Risikoversicherungen für Ihre Familie im Hinterbliebenenschutz vor.

Marderschäden oder Beißschäden am Auto – was sagt ihre Kaskoversicherung dazu?

Der Marder war bei Ihnen zu Besuch? Jetzt sind Sie ärgerlich! Oder?!

 

Teilkasko kann helfen
Teilkasko kann helfen

Jedes Jahr wieder: Im Juni und Juli ist Paarungszeit bei Marder und Co. Riecht ein auf der Partnersuche befindlicher Marder einen „Mitbewerber“ bzw. dessen Duftmarke(n), geht er zum Angriff über. Dabei spielt es für die Tiere anscheinend keine Rolle ob der „gegnerische Zeitgenosse“ tatsächlich anwesend ist oder ob er nur in ihrem KFZ und an dessen Kabeln oder Kunststoffteilen“sein Revier“ gekennzeichnet hat. Blindwütig wird alles zerlegt und zernagt, was nach dem „Mitbewerber“ duftet. Der Deutsche Jagdverband schätzt das so etwa 160 000 Pkw jährlich in Mitleidenschaft gezogen werden.

Bissschäden dieser Art sind bei den meisten Teilkaskoversicherungstarifen versichert. Leider nicht immer und grundsätzlich. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Marderschäden in den Versicherungsbedingungen Ihres Tarifs mitversichert sind.

Noch besser steht in Ihren Versicherungsbedingungen „Tierbiss und Folgeschäden“. Da die Bissschäden an den Autoteilen, wie etwa Schläuchen, Kabeln oder Manschetten ebenso durch Ratten, Katzen und andere Tiee verursacht werden können. Zum Thema Folgeschäden gibt es meistens eine Begrenzung in der Höhe der Leistungspflicht der Versicherer. Hierfür sollte meiner Meinung nach gelten: besser 1000€ Folgeschäden als keine Leistung – auch dies kommt leider oft vor – noch besser 3000 € oder unbegrenzt.

Viele meiner Kunden entscheiden sich für eine Selbstbeteiligung (SB) in der Teilkaskoversicherung. Die Höhe der SB empfiehlt sich nach kaufmännischer Rechnung. Wenn sie nur 20 oder 30 Euro im Jahr sparen, sollten Sie auf eine SB verzichten. Wenn sich Ihr Versicherungsbeitrag um 120 € oder mehr jährlich reduziert durch die Wahl einer SB von 150 €, macht diese Sinn.
Für Marderschäden sollten Sie Wissen, dass die Höhe der Reparatur eine SB von 150 € oftmals nicht oder nur wenig überschreitet. Ohne einen Folgeschaden zahlen Sie also in diesen Fällen den Schaden meistens ganz oder zum größten Teil selbst.

Dennoch: Eine Versicherung muss den „Totalschaden“ absichern, weil genau der Sie finanziell extrem schädigen kann. Ersatz bei „Kleinschäden“ ist ein „nice to have“. Sichern Sie sich bitte bestmöglich ab, um finanzielle Großschäden zu vermeiden und achten Sie trotzdem auch auf die o.g. Bedingungen.

Beratung – wie immer gerne durch mich! 🙂

Ihr Mietwagen nach einem Unfall – Versicherer muss voll zahlen! Werkstattrisiko kann nicht auf Versicherungsnehmer abgewälzt werden.

 

Amtsgericht  Delmenhorst zur Nutzungsausfallentschädigung nach Verkehrsunfall

 

Urteil vom 12.07.2013 (Az. 41 C 1071/13)

Sollte sich nach einem unverschuldeten Unfall die Reparatur Ihres PKW, aus Gründen die als Besitzer Besitzer nicht zu Verantworten haben, verzögern muss der Versicherer die Inanspruchnahme des Mietwagens voll zahlen. In der Urteilsbegründung weist der Richter des Amtsgericht Delmenhorst auf das vom BGH schon entschiedene Werkstattrisiko hin.

Zitat: Fazit und Praxishinweis: Zutreffend weist der Richter des AG Delmenhorst auf das vom BGH bereits entschiedene Werkstattrisiko hin. Da die vom Geschädigten beauftragte Werkstatt nicht der Erfüllungsgehilfe des Geschädigten ist, gehen Verzögerungen oder unwirtschaftliche reparaturmaßnahmen nicht zu Lasten des Geschädigten. Vielmehr trägt der Schädiger das Werkstattrisiko. Da auch der Sachverständige nicht der Erfüllungsgehilfe des Geschädigten ist, gehen Verzögerungen bei der Erstellung des Gutachtens ebenfalls nicht zu Lasten des Geschädigten. Fehler der Werkstatt oder des Sachverständigen können daher dem Geschädigten nicht gemäß der §§ 254, 278 BGB angelastet werden. Vielmehr gehen diese zu Lasten des Schädigers und dessen Haftpflichtversicherung. 

Das Urteil und weitere Infos finden Sie hier, auf den Webseiten von Unfallzeitung.de