Bei Vorsatz zahlen die Versicherer nicht – Geistefahrer –
Die Stiftung Warentest berichtet in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Test und online darüber, dass Versicherer bei Unfällen welche durch einen Geisterfahrer – mit Vorsatz – verursacht werden nicht zahlen. Im Wortlaut heißt es hierzu:
Tödlicher Geisterfahrerunfall auf der A3, wenige Tage später wieder ein Falschfahrer auf derselben Autobahn. Rund 2 000 Geisterfahrer werden bundesweit pro Jahr gemeldet. Anders als der Eindruck, den die vielen Schlagzeilen machen, ist die Zahl in den vergangenen Jahren konstant geblieben, so das Bundesamt für Straßenwesen. 75 bis 80 Unfälle gibt es pro Jahr – bei 155 000 Autobahnunfällen insgesamt. Meist zahlt die Versicherung des Falschfahrers – nicht aber, wenn er vorsätzlich handelte. Dann bleibt nur die Verkehrsopferhilfe, ein Gemeinschaftsprojekt der Autoversicherer. Sie zahlt oft weniger als die gegnerische Versicherung gezahlt hätte. Schmerzensgeld gibt es nur in Ausnahmen bei sehr schweren Verletzungen. Hat der Geschädigte eine Vollkasko oder eine Unfallversicherung, muss er die nutzen. Die Verkehrsopferhilfe springt dann nicht ein.
Hier der Link zum Orignalartikel, auf den Seiten der Stiftung Warentest:
http://www.test.de/Geisterfahrer-Bei-Vorsatz-zahlt-Versicherung-nicht-4543253-0/