Ihr Mietwagen nach einem Unfall – Versicherer muss voll zahlen! Werkstattrisiko kann nicht auf Versicherungsnehmer abgewälzt werden.

 

Amtsgericht  Delmenhorst zur Nutzungsausfallentschädigung nach Verkehrsunfall

 

Urteil vom 12.07.2013 (Az. 41 C 1071/13)

Sollte sich nach einem unverschuldeten Unfall die Reparatur Ihres PKW, aus Gründen die als Besitzer Besitzer nicht zu Verantworten haben, verzögern muss der Versicherer die Inanspruchnahme des Mietwagens voll zahlen. In der Urteilsbegründung weist der Richter des Amtsgericht Delmenhorst auf das vom BGH schon entschiedene Werkstattrisiko hin.

Zitat: Fazit und Praxishinweis: Zutreffend weist der Richter des AG Delmenhorst auf das vom BGH bereits entschiedene Werkstattrisiko hin. Da die vom Geschädigten beauftragte Werkstatt nicht der Erfüllungsgehilfe des Geschädigten ist, gehen Verzögerungen oder unwirtschaftliche reparaturmaßnahmen nicht zu Lasten des Geschädigten. Vielmehr trägt der Schädiger das Werkstattrisiko. Da auch der Sachverständige nicht der Erfüllungsgehilfe des Geschädigten ist, gehen Verzögerungen bei der Erstellung des Gutachtens ebenfalls nicht zu Lasten des Geschädigten. Fehler der Werkstatt oder des Sachverständigen können daher dem Geschädigten nicht gemäß der §§ 254, 278 BGB angelastet werden. Vielmehr gehen diese zu Lasten des Schädigers und dessen Haftpflichtversicherung. 

Das Urteil und weitere Infos finden Sie hier, auf den Webseiten von Unfallzeitung.de

Warnwesten auch für Treckerfahrer

Pflicht bei allen land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen

(aid) – Nach dem Verbandskasten und dem Warndreieck gehört in Deutschland seit dem 1. Juli 2014 nun auch die Warnweste zur vorgeschriebenen Ausrüstung in Fahrzeugen. Das gilt auch für alle land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind von der Regelung ausgenommen, es wird jedoch geraten, auch in diesen Fahrzeugen eine Warnweste mitzuführen.

Verkehrsexperten empfehlen dringend, die Warnweste bei Pannen oder Unfällen zu tragen. Durch das Tragen einer Warnweste werden Fußgänger auf der Fahrbahn von Autofahrern in der Dunkelheit oder bei schlechten Sichtverhältnissen wesentlich besser und früher wahrgenommen.

Obwohl vom Gesetzgeber nur eine Weste je Fahrzeug vorgeschrieben ist, wird empfohlen, für jeden Mitfahrer eine im Fahrzeug zu haben. Die Warnweste muss der Norm DIN EN 471 bzw. EN ISO 20471:2013 entsprechen. Warnwesten dieser Norm sind gelb, orange oder rotorange und haben zwei umlaufende, fünf Zentimeter breite reflektierende Streifen. Angaben zur Norm findet man in der Regel auf dem Wäscheschild der Weste.

Der Aufbewahrungsort im Fahrzeug ist nicht fest vorgeschrieben. Die Weste sollte aber so im Innenraum deponiert werden, dass sie jederzeit schnell griffbereit ist und der Insasse in Gefahrensituationen bereits mit angelegter Weste das Fahrzeug verlassen kann. Die Warnweste sollte zudem vor Sonneneinstrahlung geschützt werden, da sie sonst ausbleicht. Kann die Warnweste bei Verkehrskontrollen auf Verlangen nicht vorgezeigt werden, droht ein Verwarnungsgeld.

Weitere Informationen zum Thema Sicherheit gibt es vom aid infodienst u. a. unterwww.aid.de/landwirtschaft/fahrzeuge.php und in den aid-Heften „Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr“, „Sicher fahren in der Land- und Forstwirtschaft“ und „Sicher transportieren in der Land- und Forstwirtschaft“
Jörg Planer, www.aid.de

Links – News und Infos aus dem Netz…

Information ist heutzutage alles! Stimmt!! Dazu muss man Infos aber zunächst finden, dann „aufnehmen“ und für sich – oder Andere „verarbeiten bzw. verwerten“!
Dabei hilft ab sofort meine Seite: Links – News und Infos aus dem Netz…

Uuuuuund los gehts!

Specials aus Steuern und Recht – von der Stiftung Warentest
Öfter mal dort reinschauen lohnt sich!
http://www.test.de/steuern-recht/specials/

Meldungen aus Steuern + Recht – von der Stiftung Warentest
Hier gibt’s ständig aktuelle Meldungen zum Thema Recht + Steuern.
Auch hier gilt: Öfter mal reinschauen lohnt sich!
http://www.test.de/steuern-recht/meldungen/

Twitter – Thema Versicherungen
Hier „flattert“ alles rein zum Thema Versicherungen. Da wird gezwitschert und geträllert! Wenn Sie/Du/Ihr nicht durchblicken/durchblickst helfe ich gerne beratend weiter.
Wie immer gerne – einfach fragen!
https://twitter.com/search?q=%23Versicherungen

Verbraucherberatung online – auf Facebook
Hier gibt’s ständig neue Infos und Posts für uns Verbraucher.
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Pflegefall – was tun? Leitfaden für die passende Versorgung

Pflegefall - was tun?
Pflegefall – was tun?

VZ-RLP. Wird ein Mensch pflegebedürftig, müssen Betroffene und Angehörige oft in kurzer Zeit wichtige und weitreichende Entscheidungen treffen. Soll die Pflege zuhause oder in einem Heim stattfinden? Wer soll sie übernehmen? Wann, wo und wie wird finanzielle Unterstützung beantragt? Mit dem Ratgeber „Pflegefall – was tun?“ gibt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hierbei eine kompakte Hilfestellung. Angehörige erfahren, wie sie schnell reagieren und die Versorgung sicherstellen können. Wie sich anschließend auch dauerhaft eine gute Pflege gestalten lässt und welche Unterstützung Kranken- und Pflegekassen dabei gewähren, sind weitere Themen. Zudem erfahren die Betroffenen, worauf sie beim Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen und der Auswahl eines Pflegeheims oder Pflegedienstes achten sollten. Informationen zur Bedeutung und Reichweite einer Vorsorge-Vollmacht sowie Tipps für Berufstätige über gesetzliche Regelungen zu Auszeiten im Job runden das Angebot ab.

Der Ratgeber kostet 8,90 Euro und ist in den örtlichen Beratungsstellen und Stützpunkten der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert.

Bestellmöglichkeiten:

Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11) 38 09-555,

E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38 09-235

VZ-RLP

SEPA kommt im Februar 2014

SEPA – das neue Zahlungsverfahren!

Die Konto-Daten der Verbraucher ändern sich, auch Unternehmen müssen ihren Zahlungsverkehr anpassen. Ein aktueller Erklär-Film zeigt, was die SEPA-Umstellung bedeutet, wie sie abläuft und was genau dabei genau passiert.

Hier noch ein Link zu den SEPA-Infoseiten der Deutschen Bank.