Basiswissen für Wohnungseigentümer Lexikon informiert über Verträge und Vereinbarungen

Lexikon Eigentumswohnung
Lexikon Eigentumswohnung

Wer eine Eigentumswohnung kauft, geht neben dem Erwerb auch zahlreiche Pflichten gegenüber der Eigentümergemeinschaft ein – egal ob die Wohnung selbst genutzt oder vermietet wird. Eigene Interessen drohen dabei häufig auf der Strecke zu bleiben.

Einen Wegweiser durch die Gesetze und Regeln einer Eigentümergemeinschaft bietet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mit dem „Lexikon Eigentumswohnung – Praxiswissen von A bis Z“. Der Ratgeber vermittelt ein breites Basiswissen rund um die Rechte und Pflichten der Eigentümergemeinschaft. Das nötige Grundvokabular wie Eigentümerversammlung, Sondereigentum, Jahresabrechnung sowie die Aufgaben eines Verwalters werden anschaulich erklärt. Zudem skizziert das Buch typische Konflikte, wie sie in punkto Balkon- oder Gartennutzung, Keller und Treppenhaus oder bei baulichen Veränderungen immer wieder auftreten. Zahlreiche Ratschläge, wie Streitfälle vermieden werden können, runden die einzelnen Kapitel des Nachschlagewerks ab.

Der Ratgeber kostet 14.90 Euro und ist in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert.

Bestellmöglichkeiten:

Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11) 38 09-555,

E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38 09-235

Kfz-Versicherung 2013 wechseln

Herbstzeit – Wechselzeit
Tipps der Verbraucherzentrale für den Wechsel der Kfz-Versicherung

Alle Jahre wieder im Herbst wechseln viele Autofahrer nicht nur auf die Winterreifen, sondern denken auch über einen Wechsel ihrer Kfz-Versicherung nach – insbesondere, wenn nun schon im zweiten Jahr hintereinander die Jahresrechnung mit einer saftigen Beitragserhöhung verbunden ist. Angesichts des immer undurchsichtigeren Tarifdschungels rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, sich vorher genau zu informieren. Damit der Wechsel möglichst problemlos über die Bühne gehen kann und es auch später, zum Beispiel im Schadensfall, nicht zu einer bösen Überraschung kommt, gibt die Verbraucherzentrale sechs wichtige Tipps für Wechselwillige:

1. Prüfen Sie, ob Sie überhaupt zum 1. Januar kündigen können. Einige große Kfz-Versicherer sind nämlich dazu übergegangen, die Verträge wieder genau an dem Tag beginnen zu lassen, an dem das Fahrzeug angemeldet wurde. Damit ist eine pauschale Kündigung zum 1. Januar nicht mehr möglich, sondern nur zu dem Datum, das dem Beginn der Police entspricht.

2. Lesen Sie sich die Versicherungsbestimmungen genau durch, bevor Sie Ihre Unterschrift unter den Antrag setzen. Sonst kann es zum Beispiel im Schadensfall zu einer teuren Überraschung kommen. Nach Unterlagen, die der Verbraucherzentrale vorliegen, gibt es mittlerweile Anbieter, die nach einem Schadensfall extreme Rückstufungen vornehmen. Dann wird das vermeintliche Versicherungsschnäppchen schnell zu einer Belastung von mehreren 100 Euro im Jahr.

3. Lassen Sie sich vom bisherigen Anbieter schriftlich bestätigen, welche Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) er dem neuen Anbieter melden wird. „Uns liegen Beschwerden vor, nach denen der alte Versicherer der neuen Gesellschaft eine ungünstigere Einstufung gemeldet hat, als sie tatsächlich in der Beitragsrechnung vermerkt war“, so Michael Wortberg, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale. Die lapidare Begründung der Versicherung: Es habe sich um eine interne SF-Klasse gehandelt, die so dem Folgeversicherer nicht übertragen werden könne.

4. Prüfen Sie, ob Sie dauerhaft die Versicherungsvorschriften erfüllen können, wenn Sie zur Beitragsersparnis Rabatte vereinbaren, die sich an ihrem persönlichen Verhalten orientieren. „Preisnachlässe für Alleinfahrer, Wenigfahrer, ältere Fahrer oder Garagenfahrzeuge sollte man nur dann in Anspruch nehmen, wenn man diese Voraussetzungen dauerhaft erfüllen kann“, so Wortberg. Stellt sich zum Beispiel nach einem Unfall heraus, dass die vereinbarte Kilometer-Pauschale überschritten ist, so kehrt sich die Beitragsersparnis durch Rückstufungen und gegebenenfalls Strafzahlungen schnell ins Gegenteil.

5. Kündigen Sie nur, wenn der neue Vertrag sicher unter Dach und Fach ist. Es geschieht immer wieder, dass der Vorvertrag aufgehoben wird, aber der Neuvertrag noch gar nicht zu laufen begonnen hat. Im besten Fall drohen dann nur eine Zwangsabmeldung und ein Bußgeld seitens der Zulassungsbehörde. Im schlimmsten Fall aber verursacht man einen Verkehrsunfall, ohne versichert zu sein, und haftet mit seinem Privatvermögen für alle Folgen.

6. Fällt im Januar die Rechnung für den neuen Vertrag wider Erwarten höher aus als zunächst mit dem neuen Anbieter telefonisch vereinbart, dann sollten Sie den Beitrag unter Vorbehalt dennoch vollständig zahlen. Andernfalls riskieren Sie auch in diesem Fall den Versicherungsschutz. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass man durch eine Zahlung unter Vorbehalt den Betrag nicht als bindend anerkennt und selbstverständlich danach noch eine Prüfung und Rückforderung durchführen kann.

Fragen rund um das Thema Kfz-Versicherung und Vertragswechsel beantworten die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale montags 9 bis 13 und mittwochs 13 bis 17 am landesweiten Beratungstelefon unter 09001 77 80 80 2 (1,50 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, abweichende Tarife aus den Mobilfunknetzen). Mit den Telefongebühren sind die Kosten für die Beratung beglichen.

Regionalklassen für die Kfz-Haftpflicht 2013 Bundesweit

Neue Regional- bzw. Typklassen 2013

Wie jedes Jahr im Spätsommer werden auch für das Jahr 2013 für alle Autotypen in Deutschland die neuen Typklassen für die Kfz-Haftpflicht-, Voll- und Teilkaskoversicherung berechnet.

Wenigere und billigere Schäden bedeuten eine günstigere Typklasse für den jeweiligen Autotyp. Das wiederum bedeutet keine negativen Auswirkungen bezüglich der Typklassen auf die nächste Beitragsrechnung. Steigt hingegen die Typklasse, kann auch ihre Beitragsrechnung steigen. Denn die Typ- ist neben der Regionalklasse und einigen anderen individuellen Merkmalen ein Kriterium für die Bemessung der Beitragshöhe zu den Kfz-Versicherungen.

Für die meisten Fahrzeughalter dürfte auch 2013 alles beim Alten bleiben. Hier noch ein kurzer Link für diejenigen die es genauer wissen wollen. Auf den Internetseite der GDV Gesamtverband deutschen Versicherungswirtschaft gibt’s die ausführliche Übersicht dazu.
Hier der Link: GDV – Die neuen Regionalklassen 2013 sind da:

Pflegeversicherung – Infos der Verbraucherzentrale

Sämtliche Leistungen kompakt erklärt – Infopaket zur Pflegeversicherung

Pflegeversicherung Ratgeber Verbraucher Zentrale
Infos zur Pflegeversicherung

Ein schwerer Sturz oder ein Schlaganfall – wird ein Mensch plötzlich oder aufgrund einer schweren Erkrankung pflegebedürftig, müssen Ehepartner oder erwachsene Kinder dessen Leben und Versorgung oft von Grund auf neu regeln. Zur Frage, wie die Pflege am besten zu organisieren ist, gesellt sich auch die, wer die Kosten hierfür übernimmt: Was zahlt die Pflegekasse für den Pflegedienst oder für die stationäre Unterbringung? Gibt’s Zuschüsse für den Umbau der Wohnung? Welche Hilfsmittel werden bezahlt?

Der Ratgeber „Pflegeversicherung“ der Verbraucherzentralen bietet einen gebündelten Überblick über alle Leistungen der Pflegekasse – von der abgestuften Kostenübernahme für häusliche oder stationäre Pflege, über Zuwendungen für Ersatz- und Kurzzeitpflege sowie über eine mögliche Finanzspritze bei Hilfsmitteln oder Umbaumaßnahmen. Das Buch informiert außerdem über Rechte und Leistungen für Angehörige, wenn sie die Pflege eines Angehörigen selbst übernehmen wollen.
Der Ratgeber kostet 11,90 Euro und ist in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten:

Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11) 38 09-555,
E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38 09-235

Fahranfänger – günstig und „richtig“ versichert

Geldwerte Tipps und Tricks – für Fahranfänger und Führerscheinneulinge – zur günstigen Kfz-Versicherung.

Von Versicherungsfachmann Dirk Steinborn aus dem Rhein-Lahn-Kreis

Rhein-Lahn-Kreis / Katzenelnbogen. Es ist eine bekannte Tatsache, dass Fahranfänger und damit Führerscheinneulinge bei den Kfz-Versicherungen oft besonders tief in die Tasche greifen müssen. Das muss aber nicht in jedem Fall so sein. Wer weiß an welchen Stellschrauben er drehen kann spart einige schöne Euros und ist trotzdem günstig und ausreichend versichert, auch bei uns im Rhein-Lahn-Kreis.

Typ- bzw. Regionalklasse des Kfz? Teil- oder Vollkasko – mit oder ohne Selbstbeteiligung? Schadenfreiheitsrabatte? Fragen über Fragen (nicht nur) für den Fahranfänger! Gerade die Kfz-Versicherung, die jeder Autofahrer benötigt, ist oft eine der am schwierigsten zu durchschauenden Policen-Arten. Diese Tatsache macht den Abschluss eines sinnvollen und günstigen Vertrags für Neulinge nicht einfacher. Die Zahl der verschiedenen Tarife und Anbieter ist fast grenzenlos, da die Unterschiede bei Haltern und Autos ebenso vielfältig sind. Dringend abraten muss ich von einem übereilten Abschluss bei einem der vielen Online-Anbieter. Nur wer sich vorab gut informiert und/oder beraten lässt, ist in der Lage zu durchblicken und zu verstehen, was er unterschreibt.

Da ist die gute alte Versicherungsagentur vor Ort – z. B. im Rhein-Lahn-Kreis – immer noch die beste Adresse, ganz gleich von welchem Konzern oder Anbieter. Wieso? Ganz einfach! Dort nimmt man sich persönlich Zeit und schaut sich genau an welche Police die richtige ist.

Ein Beispiel: Erst im persönlichen Gespräch kommt oftmals ans Tageslicht, dass noch „alte Schätzchen“, in Form alter Versicherungsverträge schlummern, deren Schadensfreiheitsrabatt für den Fahranfänger einen wesentlich günstigeren Einstieg bedeuten können. Durch ein Beratungsgespräch können sich Möglichkeiten der Sondereinstufung ergeben – hierdurch bekommt der Führerscheinneuling teilweise bis zu 2 oder evtl. sogar 3 schadensfreie Jahre geschenkt. Im persönlichen Gespräch stellt sich oft erst heraus, ob das neue Fahrzeug besser auf den Fahranfänger oder z. B. dessen Eltern zugelassen wird bzw. zu versichern ist.

Ohne entsprechende, fundierte Fachkenntnis, ist es für den Verbraucher meines Erachtens unmöglich den Kfz-Versicherungsdschungel mit derzeit etwa 400 unterschiedlichen Tarifen – bei etwa 100 Anbietern am Markt – zu durchblicken (hier ist das Kleingedruckte gemeint).

Es gibt einige Tipps und Tricks, mit denen auch der Fahranfänger im Rhein-Lahn-Kreis günstig(er) fahren kann.

Die Typklasse des Kraftfahrzeugs: Schon bei der Auswahl des Kfz lässt sich bereits viel Geld sparen! Entscheidend für die Berechnung des Beitrages einer Kfz-Versicherung ist unter anderem die Typklasse des Autos. Die Kraftfahrzeugversicherer ordnen – jedes Jahr wieder neu – jeden Pkw in die entsprechende Typklasse ein. Dabei wird für alle Marken und jedes Modell das Schadensaufkommen, d. h. die Schadenshäufigkeit und das Schadensvolumen, für die Berechnung der nötigen Typklasseneinstufung herangezogen. Achten Sie also auf die Typklasse schon beim Kauf des Fahrzeugs.
Die Regionalklasse des Kraftfahrzeugs: Jeder Zulassungsbezirk in Deutschland, so auch der Rhein-Lahn-Kreis, zu erkennen am Kennzeichen, wird von den Kfz-Versicherern nach der Schadenshäufigkeit in sogenannte Regionalklassen eingeordnet. Hier wird, wie bei der Typklasse, ebenfalls jährlich die Einstufung der Regionalklasse überprüft. Sparen, bei der Regionalklasseneinstufung, ist leider nur durch Umzug möglich.
Der Schadenfreiheitsrabatt (SFR): Die landläufig unter „Prozente“ bekannte Einstufung in der Kraftfahrzeughaftpflicht- und der Vollkaskoversicherung ist genau genommen ein Irrglaube. Versicherer kennen lediglich das Rabattgrundjahr, also das Jahr, in dem ein Versicherungsvertrag ursprünglich beginnt. Ab diesem Jahr werden die schadenfreien Jahre gezählt – die SFR-Einstufung ist somit nicht anderes als die Anzahl der Jahre, die der Versicherungsvertrag unfallfrei war. Diese Zahl wird inzwischen von fast jedem Kfz-Versicherer mit einem anderen Prozentsatz übersetzt.

Wichtig ist es – bei der ersten Einstufung – für den Fahranfänger darauf zu achten, ob evtl. Sondereinstufungen möglich sind – hier wird so getan, als sei der Neuling schon länger Fahrer eines Autos, als dies tatsächlich der Fall ist.

Hierdurch verbilligt sich der Preis einer Kfz-Police dauerhaft.

Regelung begleitetes Fahren: Seit einigen Jahren können Führerscheinneulinge und Fahranfänger schon mit 17 Jahren, nach bestandener Führerscheinprüfung, selbst ein Auto fahren, wenn sie von einem volljährigen, vorher festgelegten Führerscheininhaber begleitet werden.
Berechtigter Fahrer des versicherten Fahrzeuges: Eine Einschränkung bei der Auswahl des berechtigten Fahrerkreises – Klartext: Wer darf mit dem Auto fahren? – ist ebenfalls relevant bei den Kosten der Police. Es spielt hierbei eine entscheidende Rolle, wie alt die Fahrer eines Autos sind, in welchem Verwandtschaftsgrad die Fahrer zueinander stehen und ob sie in einem gemeinsamen Haushalt wohnen. Für die Kfz-Versicherer stehen diese Fakten in direktem Zusammenhang mit Unfallwahrscheinlichkeiten und Schadenshäufigkeiten und somit hat der berechtigte Fahrerkreis erheblichen Einfluss auf den Versicherungsbeitrag.
Die jährliche Fahrleistung: Ein weiteres sogenanntes weiches Tarifmerkmal ist die Fahrleistung, die mit dem Pkw in einem Jahr erbracht wird. Je höher die Fahrleistung angegeben wird, desto höher ist in der Regel auch der Preis für die Kfz-Versicherung. Wer viel unterwegs ist, hat häufiger die Möglichkeit selbst- oder unverschuldet zu verunfallen. Bitte geben Sie eine realistische und wahrheitsgemäße Fahrleistung an. Bei Falschangaben kann der Kfz-Versicherer unter Umständen die Leistungen im Schadensfall mindern oder sogar verweigern.

Gut zu wissen:
Die Kraftfahrzeugversicherung versichert die Kraftfahrzeughaftpflicht, in Deutschland eine von zwei Pflichtversicherungen, ebenso wie die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Ergänzt werden kann sie außerdem durch einen Schutzbrief – übrigens sehr sinnvoll und für ganz kleines Geld zu haben, Stichwort Pannenhilfe, gerade auch bei Auslandsfahrten – sowie durch eine Insassenunfallversicherung, die ich nicht empfehle, weil die angebotenen Versicherungssummen / – leistungen i.d.R. nicht ausreichend sind. Oftmals wird auch ein Verkehrsrechtschutz mit angeboten. Ob dieser sinnvoll ist, hängt von diversen Faktoren ab und ist nicht in jedem Fall eine notwendige Ergänzung der Kraftfahrzeugversicherung. Weiterhin wichtig, um Kosten zu sparen und die Kfz-Police günstig zu halten, ist die Vereinbarung von Selbstbehalten in der Vollkasko- bzw. Teilkaskoversicherung. Selbstbehalte mindern die Prämie und kaufmännisch sinnvoll sein. Ebenso können Selbstbehalte (Eigenbeteiligungen) als psychologische Nebeneffekte dafür Sorge tragen, dass nicht nur Fahranfänger weniger risikofreudig das Gaspedal bespielen, weil sie an den möglichen Unfallschadenskosten direkt beteiligt sind.

Dirk Steinborn, der Versicherungsfachmann aus dem Rhein-Lahn-Kreis bietet zu diesem wichtigen Thema: „Fahranfänger – günstig und „richtig“ versichern, kostenlose Beratung an.
E-Mail oder ein Anruf genügen!