Bei einem Unfall können hohe Schadenssummen entstehen
(VZ-RLP / 24.05.2018) Drohnen werden immer beliebter: Viele Verbraucherinnen und Verbraucher lassen die kleinen Flugobjekte bei schönem Wetter starten – beispielsweise, um Fotos zu machen. Doch was passiert, wenn bei der Suche nach dem nächsten schönen Landschaftsbild ein hübsch angelegtes Rosenbeet zerstört oder schlimmer, ein Fußgänger verletzt wird? Auf den Hobbyflieger können schnell hohe Schadenssummen zukommen, die er privat begleichen muss. Bei großen Sach- und Personenschäden kann dies sogar zur Verschuldung führen. „Eine Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung für das Fliegenlassen einer Drohne“, sagt Michael Wortberg, Versicherungsreferent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Nach aktueller Rechtslage müssen Halter von Drohnen sogar eine Luftfahrthaftpflichtversicherung abschließen.“
Ob die Luftfahrthaftpflichtversicherung bereits in der bestehenden Privathaftpflichtversicherung enthalten ist, müssen Drohnen-Besitzer bei ihrem Versicherer erfragen. Wird eine neue Versicherung abgeschlossen, sollte insbesondere der Geltungsbereich des Versicherungsschutzes genau überprüft und darauf geachtet werden, dass die vereinbarten Versicherungssummen fünf Millionen Euro nicht unterschreiten.
Nur in seltenen Fällen und bei sehr teuren Modellen kann darüber hinaus eine Geräteversicherung für Hobbyflieger sinnvoll sein. Da eine Beschädigung oder Zerstörung der Drohne aber in der Regel nicht die wirtschaftliche Existenz des Eigentümers bedroht, kann aus Sicht der Verbraucherzentrale auf eine Sachversicherung verzichtet werden.
(VZ-RLP /19.01.2018) Mit der Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre wird es immer unwahrscheinlicher, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Jobs bis zum regulären Eintritt in den Ruhestand durchhalten. Statistisch muss jeder Vierte seine Beschäftigung früher aufgeben. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist deshalb neben der privaten Haftpflicht ein absolutes Muss. Trotzdem werden die Berufsunfähigkeits-Policen relativ wenig verkauft: Die Absicherung ist nicht ganz billig und die richtige Versicherung zu finden nicht immer einfach. Unterstützung bei diesem wichtigen Kapitel der privaten Vorsorge bietet der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Berufsunfähigkeit gezielt absichern“.
Das Buch hilft Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ihren finanziellen Bedarf abzuschätzen, und informiert über die Lücken der staatlichen Rentenversicherung. Es erklärt, auf welche Vertragsbedingungen es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ankommt und wie der Anspruch im Fall der Fälle geltend gemacht wird. Die kniffligen Themen Antragsstellung und Vorerkrankungen werden ebenfalls ausführlich behandelt. Praxisbeispiele, jede Menge Expertentipps und Tarifübersichten runden das Informationsangebot ab.
Der Ratgeber hat 190 Seiten und kostet 16,90 Euro, als E-Book 13,99 Euro.
(VZ-RLP / 20.06.2017) Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben sich Anfang Juni auf eine neue Regelung für staatliche Soforthilfen bei Unwetterschäden verständigt: Bei extremen Unterwetterereignissen wird es zwar auch weiterhin eine Soforthilfe geben. Davon profitieren sollen aber nur die Geschädigten, deren Gebäude nicht versicherbar waren – sei es, weil kein Versicherer einen entsprechenden Vertrag abschließen wollte, sei es, weil die Versicherungsprämie unerschwinglich hoch gewesen wäre. Die Verbraucherzentrale rät Hausbesitzern deshalb dringend, sich um eine zusätzliche Absicherung ihrer Wohngebäude auch gegen Naturgefahren zu bemühen.
„Ein Großteil der Wohngebäudebesitzer in Rheinland-Pfalz würde im Fall eines Falles leer ausgehen. Nur 29 Prozent, also rund ein Viertel, der rheinland-pfälzischen Gebäudeeigentümer sind mit einer so genannten Elementarschadenversicherung gegen Naturgefahren wie Starkregen oder Überschwemmung abgesichert“, sagt Julia Gerhards, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Viele Verbraucher hielten ihr eigenes Haus schlicht für nicht gefährdet, so Gerhards. Eine fatale Fehleinschätzung: Gerade Starkregenereignisse können überall auftreten. Diese sind kaum vorherzusagen und anderweitige Vorkehrungen zum Schutz von Hab und Gut sind meist nicht möglich. Die entstehenden Schäden sind jedoch häufig desaströs. Wer in seiner Wohngebäudeversicherung nicht zusätzlich zum klassischen Schutz bei Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden noch einen Schutz bei Elementarschadensereignissen vereinbart hat, steht allein da. Die Verbraucherzentrale rät daher dringend, bestehende Verträge dahingehend zu überprüfen, ob das Elementarschadenrisiko abgesichert ist und, falls erforderlich, die entsprechende Absicherung bei der Versicherung zu beantragen.
Was dabei zu beachten ist sowie weitere Fragen zum Versicherungsschutz bei Naturgefahren beantwortet Julia Gerhards am Informationstelefon der Verbraucherzentrale „Naturgefahren erkennen – elementar versichern“. Das Telefon ist montags von 9 bis 12 Uhr und mittwochs von 13 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 06131 / 28 48 868 geschaltet.
Pokémon GO ist in aller Munde bzw. in aller Hände und lenkt viele Spieler so sehr ab, dass sie um sich herum oft keine Gefahren mehr wahrnehmen. Smombies sind dank Pokémon GO jetzt quasi „überall“ anzutreffen.
Schön das es Spaß macht – und für echte Zocker ist es ein Hochgenuss mit der App die Pocket Monster zu fangen. Jeder will so schnell wie nur möglich seine Pokémon entwickeln und entsprechend leveln. Der Zocker ist dadurch jedoch schnell abgelenkt und der ein oder andere kleine oder größere Unfall vorprogrammiert! Was nun, wenn’s denn dann „geknallt“ hat?! Wegen einer dicken Beule am eigenen Schädel, weil man zu sehr abgelenkt war, scheint da noch das geringste Übel zu sein?! Was aber tun, wenn unbeteiligte Personen oder fremdes Eigentum zu Schaden kommen?
Ich sag’s ja immer wieder: Eine private Unfallversicherung ist heutzutage quasi Pflicht!
Jetzt ist der glücklich der eine solche private Unfallversicherung abgeschlossen hat! Entstehen durch das Spielen von Pokémon GO finanzielle oder sogar gesundheitliche Folgen, verursacht durch eure Unaufmerksamkeit zahlt die private Unfallversicherung. Aber VORSICHT!! Dies gilt nur bei Leichtsinnigkeit oder grober Fahrlässigkeit – je nach Police und Vertrag. Vorsätzliches Handeln ist NICHT versichert!! Wenn euch also bewusst war oder ist, dass ihr rechtswidrig handelt oder gehandelt habt gibt’s keine Kohle von der Versicherung und ihr müsst selbst zahlen.
Also besser Augen und Ohren auf beim Zocken von Pokémon GO!!
Welche Versicherungen brauchen Familien unbedingt zur Absicherung?!
Für Ihre Familie hat ausreichender Versicherungsschutz Vorrang, vor dem Vermögensaufbau und der Vermögensbildung.
Das Thema Versicherungen für die Familie begegnet mir in meiner langjährigen, beruflichen Praxis nahezu täglich. Grund genug, in meinem Blog hier, mal etwas ausführlicher auf dieses wichtige Thema einzugehen. Klassisch ist wohl der bekannte Dreiklang aus; Haftpflicht-, Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung – diese Versicherungen sind absolut notwendig für Familien. Stimmt!
Aber, ganz so einfach ist das nicht! Viele Faktoren spielen eine Rolle. Ohne Frage, die oben genannten Policen spielen wichtige Rollen bei der Absicherung von Familien gegen Lebensrisiken. Jedoch gilt; Art und Umfang müssen individuell „passen“! Vor allem zu den Möglichkeiten des Finanzbudgets der Familie. Klar ist auch: Der „richtige Versicherungsschutz“ zählt zu den wichtigsten finanziellen Entscheidungen, die eine Familie zu treffen hat. Deshalb ist hier gute und kompetente Beratung ein absolutes Muss und zahlt sich langfristig aus!
Der richtige Versicherungsmix macht’s! In der Finanzplanung für die Familie hat ausreichender Versicherungsschutz Vorrang, vor dem Vermögensaufbau und der Vermögensbildung.
Grundsätzlich kann man als Regel festlegen: Zuerst kommt die Absicherung gegen existenzbedrohende Lebensrisiken – wie Tod, Unfall, Invalidität oder Berufsunfähigkeit. Nicht vergessen werden darf auch die Haftpflichtversicherung, gerade dann, wenn man Kinder hat. Der „Größte anzunehmende Unfall“ ist wohl der Tod eines Familienangehörigen. Besonders dramatisch wird es oft, wenn es einen der (finanziellen) Versorger der Familie trifft.
Durch Tod oder Unfall eines Familienangehörigen ist schon so manche, nicht ausreichend versicherte, Familie an den finanziellen Abgrund geraten.
Der Sinn und die Notwendigkeit einer privaten Haftpflichtversicherung liegen auf der Hand. Hier ein kurzes Beispiel für eine Situation, wie sie tagtäglich überall passieren kann: Klaus ist mit seinem Schulfreund Peter zum Spielen nach draußen gelaufen. Kurz darauf kommen beide aufgeregt zur Mutter gelaufen. Kleinlaut berichten sie, dass beim Ballspiel die große Wohnzimmer-Fensterscheibe des Nachbarn zu Bruch gegangen ist. Klar, die Fensterscheibe kann man noch aus der eigenen Tasche bezahlen aber was, wenn ein anderer Mensch erheblich verletzt wird oder sogar stirbt?!
Hat man dann keinen ausreichenden Versicherungsschutz, wird es finanziell ganz schnell eng. Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im privaten Umfeld passieren. Und, deshalb ist sie so wichtig!
Wir fassen noch mal zusammen:
Absolut notwendig ist ausreichender Familien-Versicherungsschutz für die Risiken Tod, Unfall, Invalidität, Berufsunfähigkeit und die private Haftpflicht. Ausreichender Versicherungsschutz hat Vorrang vor der Vermögensbildung.
Berufsunfähigkeit – das unterschätzte Risiko
Meiner persönlichen Erfahrung nach wird das Risiko berufsunfähig bzw. erwerbsunfähig zu werden, oft massiv unterschätzt! Bedenken Sie; in der Regel baut die Finanzplanung der Familie auf einer uneingeschränkten Erwerbsfähigkeit eines oder beider Ehepartner bis zum Erreichen der Rente auf.
Viel zu oft wird kein Gedanke daran „verschwendet“ was passiert, wenn die „Rechnung“ nicht aufgeht! Ein Unfall oder eine Krankheit „erwischen“ sie immer überraschend und unvorhergesehen. Erkrankungen, die zur Berufsunfähigkeit oder gar zur Erwerbsunfähigkeit führen können, sind auf dem „Vormarsch“! Stichwort Burn-out-Syndrom. Davon hat bis vor wenigen Jahren noch niemand gesprochen. Wie wird sich dieser Sachverhalt in den kommenden Jahren wohl entwickeln?! Kommt es zur Berufsunfähigkeit, ganz gleich ob durch Unfall oder Krankheit, hilft nur eine entsprechende Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) oder ausreichendes Privatvermögen. Da Letzteres eher selten der Fall ist, sorgt man am Besten gut vor.
Die Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind nur als ein Notbehelf zusehen – wenn sie überhaupt zur Auszahlung kommen. Wer im Jahr 1961 oder später geboren ist, hat keinen Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit oder gar Erwerbsunfähigkeit mehr.
In der gesetzlichen Rentenversicherung ist heute nur noch Erwerbsminderung versichert. Das bedeutet, dass die Kasse prüft, ob der/die Versicherte bis 3, bis 6 oder mehr als 6 Stunden täglich in der Lage ist, einer Arbeit nachzugehen. Dies stellt eine deutliche Verschlechterung zum früheren Versicherungsschutz dar und sollte unbedingt privat ergänzt werden. Deshalb ist eine (BU) Berufsunfähigkeitsversicherung, aus meiner Sicht, ein unbedingtes Muss für Erwerbstätige und für die Versorger in den Familien.
Was bei Unfällen nötig ist?!
Die meisten Unfälle passieren im Haushalt. Leider ist dies tatsächlich so. Gerade für Unfälle im Privatbereich, in der Freizeit, im Haushalt tut Eigenvorsorge dringend not.
Bei Unfällen die in der Schule, auf der Arbeit oder in der Ausbildung passieren, greift die gesetzliche Unfallversicherung – BG / Berufsgenossenschaft. Ebenso auf den Wegen zum Arbeits-, Schul- oder Ausbildungsort besteht gesetzlicher Versicherungsschutz.
Also kommt nicht jeder in den „Genuss“ des gesetzlichen Schutzes und schon gar bei jedem Schadensereignis. Wichtig finde ich zu wissen, was in der Assekuranz überhaupt als Unfall angesehen wird. Versicherungsrechtlich wird ein Unfall gemäß der „PAUKE“-Formel definiert. Ein Unfall liegt dann vor, „wenn ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper wirkendes Ereignis einen Gesundheits-schaden hervorruft“. Nur dann kann Ihnen eine private Unfallversicherung weiterhelfen.
Bitte achten Sie beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung darauf, dass Sie ein möglichst hohes Invaliditätskapital versichern – möglichst eine Grundsumme von mindestens 100.000,00 € – und einer Progression nicht unter 300% bei Vollinvalidität. So können Sie einigermaßen sicher sein, dass Sie genügend Geld im Notfall – auch für einen behindertengerechten Hausumbau – zur Verfügung haben.
Alle weiteren versicherbaren Leistungen sind „Extras“, welche mehr oder minder nötig sind.
Was, wenn der Hauptverdiener frühzeitig verstirbt?!
Menschlich ist der frühe Tod eines geliebten Familienmitgliedes natürlich tragisch. Die komplette Lebensplanung einer Familie wird durch ein solches Ereignis ruiniert. Oftmals aber dann auch die Existenz gefährdet, wenn der Hauptverdiener „ausfällt“.
Zumindest die finanziellen Nöte lassen sich mit einer Risikolebensversicherung mindern. Hinterbliebenenschutz ist meines Erachtens leider ein zu wenig beachtetes Risiko. Vielleicht verbinden die Menschen mit dem Begriff Lebensversicherung noch immer die viel „teurere“ Kapitallebensversicherung und sind deshalb zurückhaltend mit der Nachfrage.
Vielleicht liegt es aber auch am Tod selbst, denn hiermit möchte man sich möglichst nicht befassen. Das ist zwar verständlich, jedoch unumgänglich. Schon für wenig Geld gibt es zumindest so viel Versicherungsschutz, dass sich die Hinterbliebenen – die Witwe, der Witwer oder die Waisen – in den ersten Jahren nicht mit finanziellen Sorgen oder gar Existenznöten herumschlagen müssen. So können mit einer Risikolebensversicherung etwa die Schulden fürs Haus getilgt oder die Ausbildung der Kinder gesichert werden, auch wenn der Hauptverdiener frühzeitig verstirbt.
Fazit:Die Familie ist der wichtigste Teil meines Lebens! Die Familie ist Nest, Liebe, Geborgenheit und der Rettungsanker, wenn mal wieder alles schief läuft. Das geht Ihnen bestimmt auch so?! Genau deshalb ist es so wichtig ihrer Familie den bestmöglichsten (Versicherungs-) Schutz zukommen zu lassen. Nutzen Sie meine langjährige Berufserfahrung! Es kostet Sie ja nichts!
Bei einem persönlichen Beratungstermin, ganz gleich ob bei Ihnen zu Hause oder in meinem Büro in Katzenelnbogen, schauen wir uns gemeinsam an, was für Sie und Ihre Familie am sinnvollsten und finanziell machbar ist.
Sicher, unserer Branche – der Branche der Versicherungsvertreter und –Makler hängt der Ruf an: Die wollen nur verkaufen, möglichst viel und möglichst teuer. Und, ein Klassiker unter den negativen Aussagen zu meinem Berufsstand, wenn man „die Versicherung“ braucht, ist sie nicht da und zahlt auch nicht im Schadenfall. Im Gegensatz dazu wird gerne „übersehen“, wie viele Schadenfälle von Bundesdeutschen Versicherungsunternehmen Jahr für Jahr reguliert werden, und das so mancher Versicherungsnehmer finanziell ruiniert wäre, hätte „seine Versicherung“ nicht gezahlt.
Was mich persönlich betrifft, kann ich Ihnen sagen: Ich arbeite seit mehr als zwanzig Jahren auf ganz kleinem regionalem Raum, im Rhein-Lahn-Kreis. Für mich ist wichtig, dass meine „Kunden“ optimal versichert sind, immer im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten! Ich bin jederzeit erreichbar, auch im Schadenfall und stehe meinen Kunden auch dann beratend und helfend zur Seite, wenn es mal schwierig wird! Darauf können Sie und Ihre Familie sich verlassen!
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