Tipps für Wintersportler – Richtig versichert in die Weihnachtsferien

(VZ-RLP / 16.12.2013) Wer sich in den Weihnachtsferien auf alpine Pisten begibt, sollte vorher seinen Versicherungsschutz überprüfen, rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Lücken im Versicherungsschutz können hier schnell zum Kostenrisiko werden. Spezielle Wintersportversicherungen sind aber nicht unbedingt notwendig, wenn der vorhandene Versicherungsschutz alltagstauglich ist. Dazu gehört die private Haftpflichtversicherung. Diese schützt etwa bei Schadensersatzansprüchen, wenn das Snowboard sich selbständig macht und jemanden verletzt. Eine private Unfallversicherung zahlt, wenn man durch einen Sturz invalide wird. Sie übernimmt, je nach versicherter Summe, zumindest auch einen Teil der Bergungskosten nach einem Sturz. Fährt man zum Wintersport ins Ausland, gehört eine Auslandsreisekrankenversicherung ins Gepäck. Diese gleicht die gesetzlichen Leistungslücken aus und sollte ebenfalls möglichst hohe Rettungs- und Bergungskosten beinhalten. Denn gerade beim Wintersport gehen z.B. die Kosten für eine Rettung per Hubschrauber schnell in die Tausende.

Auch im Hotel am Urlaubsort ist die eigene Skiausrüstung beispielsweise vor Verlust nach Einbruch oder Raub im Rahmen der Hausratversicherung geschützt. Eine Reisegepäckversicherung zum Schutz vor Diebstahl ist eher entbehrlich, denn die Auflagen an die eigenen Sorgfaltspflichten sind sehr hoch.
Wer sich vor Ort lieber die neuesten Skier oder Boards ausleiht, sollte zunächst bei seiner Privathaftpflichtversicherung nachfragen, ob dort per Sonderklausel gemietete oder geliehene Gegenstände mitversichert werden können. Ist dies nicht der Fall, sollte man direkt beim Verleiher eine Wintersport-Geräteversicherung abschließen.

Fragen rund um den notwendigem Versicherungsschutz beantworten die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale telefonisch unter 09001 / 77 80 80 2 (1,50 Euro pro Minute aus dem Netz der deutschen Telekom, Mobilfunkpreise abweichend) jeweils dienstags und mittwochs von 9 bis16 Uhr. Mit den Telefongebühren sind die Kosten für die Beratung beglichen.
VZ-RLP

PS: Selbstverständlich berate ich, Dirk Steinborn, den Interessierten ebenfalls gerne und ausführlich zum Thema „richtig versichert in den Wintersport“.
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Sparen bei der Kfz-Versicherung

Wird die Autoversicherung 2014 teurer oder günstiger? Ganz genau weiss das niemand! Ganz klar: Preise vergleichen lohnt sich immer. Auf dem Internetportal der Welt findet sich ein informativer Artikel zum Thema sparen bei der Kfz-Versicherung.

☛ Zum Artikel: Sparen bei der Kfz-Versicherung

Kfz-Versicherung 2013 wechseln

Herbstzeit – Wechselzeit
Tipps der Verbraucherzentrale für den Wechsel der Kfz-Versicherung

Alle Jahre wieder im Herbst wechseln viele Autofahrer nicht nur auf die Winterreifen, sondern denken auch über einen Wechsel ihrer Kfz-Versicherung nach – insbesondere, wenn nun schon im zweiten Jahr hintereinander die Jahresrechnung mit einer saftigen Beitragserhöhung verbunden ist. Angesichts des immer undurchsichtigeren Tarifdschungels rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, sich vorher genau zu informieren. Damit der Wechsel möglichst problemlos über die Bühne gehen kann und es auch später, zum Beispiel im Schadensfall, nicht zu einer bösen Überraschung kommt, gibt die Verbraucherzentrale sechs wichtige Tipps für Wechselwillige:

1. Prüfen Sie, ob Sie überhaupt zum 1. Januar kündigen können. Einige große Kfz-Versicherer sind nämlich dazu übergegangen, die Verträge wieder genau an dem Tag beginnen zu lassen, an dem das Fahrzeug angemeldet wurde. Damit ist eine pauschale Kündigung zum 1. Januar nicht mehr möglich, sondern nur zu dem Datum, das dem Beginn der Police entspricht.

2. Lesen Sie sich die Versicherungsbestimmungen genau durch, bevor Sie Ihre Unterschrift unter den Antrag setzen. Sonst kann es zum Beispiel im Schadensfall zu einer teuren Überraschung kommen. Nach Unterlagen, die der Verbraucherzentrale vorliegen, gibt es mittlerweile Anbieter, die nach einem Schadensfall extreme Rückstufungen vornehmen. Dann wird das vermeintliche Versicherungsschnäppchen schnell zu einer Belastung von mehreren 100 Euro im Jahr.

3. Lassen Sie sich vom bisherigen Anbieter schriftlich bestätigen, welche Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) er dem neuen Anbieter melden wird. „Uns liegen Beschwerden vor, nach denen der alte Versicherer der neuen Gesellschaft eine ungünstigere Einstufung gemeldet hat, als sie tatsächlich in der Beitragsrechnung vermerkt war“, so Michael Wortberg, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale. Die lapidare Begründung der Versicherung: Es habe sich um eine interne SF-Klasse gehandelt, die so dem Folgeversicherer nicht übertragen werden könne.

4. Prüfen Sie, ob Sie dauerhaft die Versicherungsvorschriften erfüllen können, wenn Sie zur Beitragsersparnis Rabatte vereinbaren, die sich an ihrem persönlichen Verhalten orientieren. „Preisnachlässe für Alleinfahrer, Wenigfahrer, ältere Fahrer oder Garagenfahrzeuge sollte man nur dann in Anspruch nehmen, wenn man diese Voraussetzungen dauerhaft erfüllen kann“, so Wortberg. Stellt sich zum Beispiel nach einem Unfall heraus, dass die vereinbarte Kilometer-Pauschale überschritten ist, so kehrt sich die Beitragsersparnis durch Rückstufungen und gegebenenfalls Strafzahlungen schnell ins Gegenteil.

5. Kündigen Sie nur, wenn der neue Vertrag sicher unter Dach und Fach ist. Es geschieht immer wieder, dass der Vorvertrag aufgehoben wird, aber der Neuvertrag noch gar nicht zu laufen begonnen hat. Im besten Fall drohen dann nur eine Zwangsabmeldung und ein Bußgeld seitens der Zulassungsbehörde. Im schlimmsten Fall aber verursacht man einen Verkehrsunfall, ohne versichert zu sein, und haftet mit seinem Privatvermögen für alle Folgen.

6. Fällt im Januar die Rechnung für den neuen Vertrag wider Erwarten höher aus als zunächst mit dem neuen Anbieter telefonisch vereinbart, dann sollten Sie den Beitrag unter Vorbehalt dennoch vollständig zahlen. Andernfalls riskieren Sie auch in diesem Fall den Versicherungsschutz. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass man durch eine Zahlung unter Vorbehalt den Betrag nicht als bindend anerkennt und selbstverständlich danach noch eine Prüfung und Rückforderung durchführen kann.

Fragen rund um das Thema Kfz-Versicherung und Vertragswechsel beantworten die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale montags 9 bis 13 und mittwochs 13 bis 17 am landesweiten Beratungstelefon unter 09001 77 80 80 2 (1,50 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, abweichende Tarife aus den Mobilfunknetzen). Mit den Telefongebühren sind die Kosten für die Beratung beglichen.

Regionalklassen für die Kfz-Haftpflicht 2013 Bundesweit

Neue Regional- bzw. Typklassen 2013

Wie jedes Jahr im Spätsommer werden auch für das Jahr 2013 für alle Autotypen in Deutschland die neuen Typklassen für die Kfz-Haftpflicht-, Voll- und Teilkaskoversicherung berechnet.

Wenigere und billigere Schäden bedeuten eine günstigere Typklasse für den jeweiligen Autotyp. Das wiederum bedeutet keine negativen Auswirkungen bezüglich der Typklassen auf die nächste Beitragsrechnung. Steigt hingegen die Typklasse, kann auch ihre Beitragsrechnung steigen. Denn die Typ- ist neben der Regionalklasse und einigen anderen individuellen Merkmalen ein Kriterium für die Bemessung der Beitragshöhe zu den Kfz-Versicherungen.

Für die meisten Fahrzeughalter dürfte auch 2013 alles beim Alten bleiben. Hier noch ein kurzer Link für diejenigen die es genauer wissen wollen. Auf den Internetseite der GDV Gesamtverband deutschen Versicherungswirtschaft gibt’s die ausführliche Übersicht dazu.
Hier der Link: GDV – Die neuen Regionalklassen 2013 sind da:

Pflegeversicherung – Infos der Verbraucherzentrale

Sämtliche Leistungen kompakt erklärt – Infopaket zur Pflegeversicherung

Pflegeversicherung Ratgeber Verbraucher Zentrale
Infos zur Pflegeversicherung

Ein schwerer Sturz oder ein Schlaganfall – wird ein Mensch plötzlich oder aufgrund einer schweren Erkrankung pflegebedürftig, müssen Ehepartner oder erwachsene Kinder dessen Leben und Versorgung oft von Grund auf neu regeln. Zur Frage, wie die Pflege am besten zu organisieren ist, gesellt sich auch die, wer die Kosten hierfür übernimmt: Was zahlt die Pflegekasse für den Pflegedienst oder für die stationäre Unterbringung? Gibt’s Zuschüsse für den Umbau der Wohnung? Welche Hilfsmittel werden bezahlt?

Der Ratgeber „Pflegeversicherung“ der Verbraucherzentralen bietet einen gebündelten Überblick über alle Leistungen der Pflegekasse – von der abgestuften Kostenübernahme für häusliche oder stationäre Pflege, über Zuwendungen für Ersatz- und Kurzzeitpflege sowie über eine mögliche Finanzspritze bei Hilfsmitteln oder Umbaumaßnahmen. Das Buch informiert außerdem über Rechte und Leistungen für Angehörige, wenn sie die Pflege eines Angehörigen selbst übernehmen wollen.
Der Ratgeber kostet 11,90 Euro und ist in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten:

Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11) 38 09-555,
E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38 09-235