Western Union Geldtransfer – Betrugsopfer erhalten 586 Millionen Dollar zurück

Frist läuft am 12. Februar 2018 ab

(VZ-RLP / 23.01.2018) Wer in der Vergangenheit auf eine Betrugsmasche hereingefallen ist und Geld über den Bargeldtransferdienst Western Union ins Ausland überwiesen hat, kann jetzt auf eine Rückzahlung aus den Vereinigten Staaten hoffen. US-Behörden haben mit dem Anbieter Western Union eine Einigung für Geschädigte erzielt. Geld, das im Zeitraum 1. Januar 2004 bis 19. Januar 2017 über Western Union an Betrüger gesendet wurde, kann beim US-Justizministerium zurückgefordert werden. Nach Prüfung sollen Betrogene einen Anteil der Schadenssumme zurückerhalten. Betroffene sollten schnell handeln, empfiehlt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Die Frist läuft bereits am 12. Februar 2018 ab.

„Bargeldtransferdienste erlauben weltweite Überweisungen. In den vergangenen Jahren wurden diese Dienste jedoch in einem großen Umfang von Kriminellen missbraucht, um anonym zu bleiben“, so Christian Gollner, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale. Auch in Deutschland nutzten Kriminelle diese Möglichkeit. Die Verbraucherzentrale rät zu größter Vorsicht, wenn Verbraucher zur Nutzung dieser Dienste aufgefordert werden.

Mit einer Reihe von Lügengeschichten veranlassten Betrüger die nichtsahnenden Opfer zu hohen Geldzahlungen. „Beispielsweise wurde den Betroffenen am Telefon vorgespiegelt, sie hätten ein Auto oder einen hohen Geldpreis gewonnen und müssten zum Erhalt eine Steuer oder Verwaltungsgebühr entrichten“, so Gollner. Auch Opfer des sogenannten „Romance Scam“ können Geld zurückverlangen. Diese Masche richtet sich vor allem an Nutzer von Online-Kontaktbörsen. Ein falscher Liebes-Interessent gibt dort vor, dringend Geld zu benötigen.

Insgesamt sollen 586 Millionen Dollar zur Auszahlung bereitstehen. Voraussetzung für die Zahlung ist ein Antrag gegenüber dem US-Justizministerium. Die sogenannte „petition for remission“ nimmt das Unternehmen Gilardi & Co stellvertretend entgegen.

Betroffene, die dem Unternehmen Western Union bereits bekannt sind, wurden im vergangenen Jahr angeschrieben. Unter der Adresse www.westernunionremission.com kann die Forderung geltend gemacht werden. Dort sind auch weitere Informationen zu finden.

Das Verfahren zur Erstattung steht ausdrücklich auch Verbrauchern offen, die nicht Bürger der Vereinigten Staaten sind. Der Ablauf richtet sich ausschließlich nach dem Recht des ausländischen Staates.

Das US-Justizministerium prüft jeden Anspruch. Eigenen Angaben zufolge kann die Prüfung mehr als ein Jahr beanspruchen.

VZ-RLP

 

Berufsunfähigkeit – das verdrängte Risiko

Für Berufsunfähigkeit richtig vorsorgen

Berufsunfähigkeit gezielt absichern
Berufsunfähigkeit gezielt absichern

(VZ-RLP /19.01.2018) Mit der Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre wird es immer unwahrscheinlicher, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Jobs bis zum regulären Eintritt in den Ruhestand durchhalten. Statistisch muss jeder Vierte seine Beschäftigung früher aufgeben. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist deshalb neben der privaten Haftpflicht ein absolutes Muss. Trotzdem werden die Berufsunfähigkeits-Policen relativ wenig verkauft: Die Absicherung ist nicht ganz billig und die richtige Versicherung zu finden nicht immer einfach. Unterstützung bei diesem wichtigen Kapitel der privaten Vorsorge bietet der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Berufsunfähigkeit gezielt absichern“.

Das Buch hilft Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ihren finanziellen Bedarf abzuschätzen, und informiert über die Lücken der staatlichen Rentenversicherung. Es erklärt, auf welche Vertragsbedingungen es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ankommt und wie der Anspruch im Fall der Fälle geltend gemacht wird. Die kniffligen Themen Antragsstellung und Vorerkrankungen werden ebenfalls ausführlich behandelt. Praxisbeispiele, jede Menge Expertentipps und Tarifübersichten runden das Informationsangebot ab.

Der Ratgeber hat 190 Seiten und kostet 16,90 Euro, als E-Book 13,99 Euro.

Staatliche Soforthilfen nach Unwetterschäden neu geregelt

Versicherungsschutz jetzt doppelt wichtig

(VZ-RLP / 20.06.2017) Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben sich Anfang Juni auf eine neue Regelung für staatliche Soforthilfen bei Unwetterschäden verständigt: Bei extremen Unterwetterereignissen wird es zwar auch weiterhin eine Soforthilfe geben. Davon profitieren sollen aber nur die Geschädigten, deren Gebäude nicht versicherbar waren – sei es, weil kein Versicherer einen entsprechenden Vertrag abschließen wollte, sei es, weil die Versicherungsprämie unerschwinglich hoch gewesen wäre. Die Verbraucherzentrale rät Hausbesitzern deshalb dringend, sich um eine zusätzliche Absicherung ihrer Wohngebäude auch gegen Naturgefahren zu bemühen.

„Ein Großteil der Wohngebäudebesitzer in Rheinland-Pfalz würde im Fall eines Falles leer ausgehen. Nur 29 Prozent, also rund ein Viertel, der rheinland-pfälzischen Gebäudeeigentümer sind mit einer so genannten Elementarschadenversicherung gegen Naturgefahren wie Starkregen oder Überschwemmung abgesichert“, sagt Julia Gerhards, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Viele Verbraucher hielten ihr eigenes Haus schlicht für nicht gefährdet, so Gerhards. Eine fatale Fehleinschätzung: Gerade Starkregenereignisse können überall auftreten. Diese sind kaum vorherzusagen und anderweitige Vorkehrungen zum Schutz von Hab und Gut sind meist nicht möglich. Die entstehenden Schäden sind jedoch häufig desaströs. Wer in seiner Wohngebäudeversicherung nicht zusätzlich zum klassischen Schutz bei Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden noch einen Schutz bei Elementarschadensereignissen vereinbart hat, steht allein da. Die Verbraucherzentrale rät daher dringend, bestehende Verträge dahingehend zu überprüfen, ob das Elementarschadenrisiko abgesichert ist und, falls erforderlich, die entsprechende Absicherung bei der Versicherung zu beantragen.

Was dabei zu beachten ist sowie weitere Fragen zum Versicherungsschutz bei Naturgefahren beantwortet Julia Gerhards am Informationstelefon der Verbraucherzentrale „Naturgefahren erkennen – elementar versichern“. Das Telefon ist montags von 9 bis 12 Uhr und mittwochs von 13 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 06131 / 28 48 868 geschaltet.

VZ-RLP

Wann haften Kinder für ihre Eltern? Wichtige Tipps und Fallbeispiele zum Thema Unterhaltspflicht

 

(VZ-RLP / 28.04.2017) Plötzlich wird das Aufstehen beschwerlich, das An- und Auskleiden klappt nicht mehr alleine oder man braucht einfach nur Hilfe beim Einkaufen und Kochen. Irgendwann kommt bei den meisten Seniorinnen und Senioren der Zeitpunkt, an dem sie den Alltag nicht mehr alleine bewältigen können. Oft reichen ihre Einkünfte und ihr Vermögen aber nicht aus, um die Pflegekosten zu decken. Dann sind die nächsten Angehörigen gefordert. Doch wann sind Kinder zum Unterhalt verpflichtet? Können Schenkungen zurückgefordert werden? Muss sogar der Schwiegersohn oder die Schwiegertochter einspringen? Der Ratgeber „Elternunterhalt – Kinder haften für ihre Eltern“ der Verbraucherzentrale beantwortet die wichtigsten Fragen mit nachvollziehbaren Rechenbeispielen. Die Neuauflage berücksichtigt die am 1. Januar 2017 in Kraft getretene Pflegereform.

Die Institution Familie hat viele Gesichter. Aus diesem Grund geht das Buch auf viele verschiedene Familienkonstellationen und mögliche Konflikte ein. So kann ein Elternteil zum Beispiel seinen Anspruch auf Unterhalt verwirken. Auch muss niemand mehr Unterhalt zahlen, als er oder sie sich leisten kann. Kinder haften zwar für ihre Eltern, die eigene Altersvorsorge und ihre eigenen Verpflichtungen dürfen dadurch jedoch nicht gefährdet werden. Abschließend gibt der Ratgeber noch Tipps für den Umgang mit dem Sozialamt, sollte es zu einem Rechtsstreit kommen.

Der Ratgeber hat 176 Seiten und kostet 14,90 Euro (als E-Book 11,99 Euro).

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.verbraucherzentrale-ratgeber.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale und im Buchhandel erhältlich.

Was Mieter dürfen und müssen – Aktueller Überblick über die Rechtslage

(VZ-RLP /28.12.2016) Die meisten Haushalte in Deutschland leben zur Miete. Was sie und ihre Vermieter dürfen und was nicht, steht zum Großteil nicht in Gesetzen, sondern wurde erst von Gerichten entschieden. Um ihre Rechte und Pflichten zu kennen, brauchen Mieter deshalb einen aktuellen Überblick über das gesprochene Recht. Genau diesen liefert der neu aufgelegte Ratgeber „Was ich als Mieter wissen muss“ der Verbraucherzentralen – thematisch gegliedert und zum Nachschlagen aufbereitet. Das in Kooperation mit dem Deutschen Mieterbund verfasste Buch gibt Sicherheit in vielen Situationen, in denen es immer wieder zu Konflikten kommt.
Die grundlegend überarbeitete und erweiterte Neuauflage setzt bei den Anforderungen an Mietverträge an. Über zahlreiche typische Streitgründe deckt der Ratgeber Themen bis zum Auszug aus der Wohnung ab. Es geht um Mängel und deren Beseitigung sowie Mietminderungen, um Schönheitsreparaturen, Modernisierungen und Eigentümerwechsel. Auch die Fragen, wann Mieterhöhungen gerechtfertigt sind und wie Betriebskosten umgelegt werden dürfen, werden ausführlich beleuchtet. Tipps für Beweissicherung und Co. helfen bei der Vorbereitung auf rechtliche Auseinandersetzungen. Dank seinem Stichwortregister liefert das umfangreiche Buch auch schnelle Antworten auf akute Fragen.

Der Ratgeber umfasst 384 Seiten und kostet 16,90 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter
02 11 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.