Frist läuft am 12. Februar 2018 ab
(VZ-RLP / 23.01.2018) Wer in der Vergangenheit auf eine Betrugsmasche hereingefallen ist und Geld über den Bargeldtransferdienst Western Union ins Ausland überwiesen hat, kann jetzt auf eine Rückzahlung aus den Vereinigten Staaten hoffen. US-Behörden haben mit dem Anbieter Western Union eine Einigung für Geschädigte erzielt. Geld, das im Zeitraum 1. Januar 2004 bis 19. Januar 2017 über Western Union an Betrüger gesendet wurde, kann beim US-Justizministerium zurückgefordert werden. Nach Prüfung sollen Betrogene einen Anteil der Schadenssumme zurückerhalten. Betroffene sollten schnell handeln, empfiehlt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Die Frist läuft bereits am 12. Februar 2018 ab.
„Bargeldtransferdienste erlauben weltweite Überweisungen. In den vergangenen Jahren wurden diese Dienste jedoch in einem großen Umfang von Kriminellen missbraucht, um anonym zu bleiben“, so Christian Gollner, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale. Auch in Deutschland nutzten Kriminelle diese Möglichkeit. Die Verbraucherzentrale rät zu größter Vorsicht, wenn Verbraucher zur Nutzung dieser Dienste aufgefordert werden.
Mit einer Reihe von Lügengeschichten veranlassten Betrüger die nichtsahnenden Opfer zu hohen Geldzahlungen. „Beispielsweise wurde den Betroffenen am Telefon vorgespiegelt, sie hätten ein Auto oder einen hohen Geldpreis gewonnen und müssten zum Erhalt eine Steuer oder Verwaltungsgebühr entrichten“, so Gollner. Auch Opfer des sogenannten „Romance Scam“ können Geld zurückverlangen. Diese Masche richtet sich vor allem an Nutzer von Online-Kontaktbörsen. Ein falscher Liebes-Interessent gibt dort vor, dringend Geld zu benötigen.
Insgesamt sollen 586 Millionen Dollar zur Auszahlung bereitstehen. Voraussetzung für die Zahlung ist ein Antrag gegenüber dem US-Justizministerium. Die sogenannte „petition for remission“ nimmt das Unternehmen Gilardi & Co stellvertretend entgegen.
Betroffene, die dem Unternehmen Western Union bereits bekannt sind, wurden im vergangenen Jahr angeschrieben. Unter der Adresse www.westernunionremission.com kann die Forderung geltend gemacht werden. Dort sind auch weitere Informationen zu finden.
Das Verfahren zur Erstattung steht ausdrücklich auch Verbrauchern offen, die nicht Bürger der Vereinigten Staaten sind. Der Ablauf richtet sich ausschließlich nach dem Recht des ausländischen Staates.
Das US-Justizministerium prüft jeden Anspruch. Eigenen Angaben zufolge kann die Prüfung mehr als ein Jahr beanspruchen.
VZ-RLP