Verbesserte Leistungen der gesetzliche Pflegeversicherung seit 01.01.2013 für Demenzkranke
Ein Pflegegeld in Höhe von € 120 pro Monat wird gezahlt, wenn an Demenz Erkrankte von Ihren Angehörigen zuhause gepflegt werden .Diese Leistung erfolgt auch dann, wenn außer der Erkrankung keine weitere körperliche Pflege von Nöten ist (Pflegestufe 0). Maximal € 225 je Monat werden von der Pflegeversicherung bei Inanspruchnahme von professioneller Hilfe im Sachleistungsbezug vergütet.
Zusätzlich wurden sowohl die Sachleistungen als auch das monatliche Pflegegeld der Pflegestufe 1 und Pflegestufe 2 für an Demenz Erkrankte im Verhältnis zu vorher deutlich erhöht. Die Pflegestufe 3 bleibt unverändert.
Hinzu kommt für an Demenz Erkrankte noch eine Zuwendung in Höhe von 100 oder 200 Euro, wenn sie zuhause eine professionelle Betreuung in Anspruch nehmen oder wenn sie sich etwa in eine Pflegeheim zur Kurzzeitpflege begeben. Bei der Gewährung des Zuschusses spielt die Pflegestufe keine Rolle.
Sollten die pflegenden Familienangehörigen mal krank werden oder Urlaub benötigen, ist ebenfalls eine Hilfe durch die Pflegekasse vorgesehen. 4 Wochen Ersatzpflege und die Hälfte des Pflegegeldes werden gezahlt.
Einziger Wermutstropfen: Die Zeche zahlen wieder einmal die Beitragszahler der Pflegeversicherung. Hierfür sind die Beiträge ab 2013 erhöht worden siehe auch: (Versicherung(en) 2013 – was sich im neuen Jahr für sie ändert)