(VZ-RLP / 28.04.2017) Plötzlich wird das Aufstehen beschwerlich, das An- und Auskleiden klappt nicht mehr alleine oder man braucht einfach nur Hilfe beim Einkaufen und Kochen. Irgendwann kommt bei den meisten Seniorinnen und Senioren der Zeitpunkt, an dem sie den Alltag nicht mehr alleine bewältigen können. Oft reichen ihre Einkünfte und ihr Vermögen aber nicht aus, um die Pflegekosten zu decken. Dann sind die nächsten Angehörigen gefordert. Doch wann sind Kinder zum Unterhalt verpflichtet? Können Schenkungen zurückgefordert werden? Muss sogar der Schwiegersohn oder die Schwiegertochter einspringen? Der Ratgeber „Elternunterhalt – Kinder haften für ihre Eltern“ der Verbraucherzentrale beantwortet die wichtigsten Fragen mit nachvollziehbaren Rechenbeispielen. Die Neuauflage berücksichtigt die am 1. Januar 2017 in Kraft getretene Pflegereform.
Die Institution Familie hat viele Gesichter. Aus diesem Grund geht das Buch auf viele verschiedene Familienkonstellationen und mögliche Konflikte ein. So kann ein Elternteil zum Beispiel seinen Anspruch auf Unterhalt verwirken. Auch muss niemand mehr Unterhalt zahlen, als er oder sie sich leisten kann. Kinder haften zwar für ihre Eltern, die eigene Altersvorsorge und ihre eigenen Verpflichtungen dürfen dadurch jedoch nicht gefährdet werden. Abschließend gibt der Ratgeber noch Tipps für den Umgang mit dem Sozialamt, sollte es zu einem Rechtsstreit kommen.
Der Ratgeber hat 176 Seiten und kostet 14,90 Euro (als E-Book 11,99 Euro).
Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter www.verbraucherzentrale-ratgeber.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale und im Buchhandel erhältlich.