Der Urlaub ist schon Monate her, da kommt Post aus der Türkei: „Sie haben bei uns Schmuck gekauft, da gibt es ein Problem.“ Die Steuerfahndung habe ihn kontrolliert, schreibt der Händler. Er müsse nun einen deutschen Verzollungsnachweis vorlegen, sonst drohe ihm eine Strafe. Die werde er beim Kunden einklagen und in Deutschland Anzeige erstatten. Beigefügt ist eine Zahlungsaufforderung, häufig mehr als tausend Euro, zahlbar per WesternUnion. Oft bekommen Urlauber, die Teppiche oder Schmuck gekauft hatten, solche Briefe noch Jahre später.
Das alles ist nur Abzocke, berichtet der Zoll. Wer so einen Brief bekommt, sollte nicht zahlen. Anders geht es derzeit Urlaubern, die teuren Goldschmuck in der Türkei gekauft haben. „Alles schon verzollt“, hatte der Händler versichert und einen Stempel gezeigt. Daher meldeten sie nichts beim deutschen Zoll an. Doch der Stempel war gefälscht. Deshalb gilt die Einfuhr als Schmuggel, die Urlauber haben sich strafbar gemacht. 3 350 Verfahren hat der Zoll eingeleitet, 850 Bankauskünfte angefordert, zwölf Hausdurchsuchungen durchgeführt. Die Schnäppchen werden jetzt teuer: 2 900-mal wurde Steuer nachgefordert, insgesamt mehr als eine Million Euro.
Tipp: Melden Sie teure Mitbringsel bei der Rückreise dem Zoll.
Hier der Link zum Originalartikel auf den Internetseiten der Stiftung Warentest:
http://www.test.de/test-warnt-Gold-aus-der-Tuerkei-4543232-0/
–