Fahranfänger – günstig und „richtig“ versichert

Geldwerte Tipps und Tricks – für Fahranfänger und Führerscheinneulinge – zur günstigen Kfz-Versicherung.

Von Versicherungsfachmann Dirk Steinborn aus dem Rhein-Lahn-Kreis

Rhein-Lahn-Kreis / Katzenelnbogen. Es ist eine bekannte Tatsache, dass Fahranfänger und damit Führerscheinneulinge bei den Kfz-Versicherungen oft besonders tief in die Tasche greifen müssen. Das muss aber nicht in jedem Fall so sein. Wer weiß an welchen Stellschrauben er drehen kann spart einige schöne Euros und ist trotzdem günstig und ausreichend versichert, auch bei uns im Rhein-Lahn-Kreis.

Typ- bzw. Regionalklasse des Kfz? Teil- oder Vollkasko – mit oder ohne Selbstbeteiligung? Schadenfreiheitsrabatte? Fragen über Fragen (nicht nur) für den Fahranfänger! Gerade die Kfz-Versicherung, die jeder Autofahrer benötigt, ist oft eine der am schwierigsten zu durchschauenden Policen-Arten. Diese Tatsache macht den Abschluss eines sinnvollen und günstigen Vertrags für Neulinge nicht einfacher. Die Zahl der verschiedenen Tarife und Anbieter ist fast grenzenlos, da die Unterschiede bei Haltern und Autos ebenso vielfältig sind. Dringend abraten muss ich von einem übereilten Abschluss bei einem der vielen Online-Anbieter. Nur wer sich vorab gut informiert und/oder beraten lässt, ist in der Lage zu durchblicken und zu verstehen, was er unterschreibt.

Da ist die gute alte Versicherungsagentur vor Ort – z. B. im Rhein-Lahn-Kreis – immer noch die beste Adresse, ganz gleich von welchem Konzern oder Anbieter. Wieso? Ganz einfach! Dort nimmt man sich persönlich Zeit und schaut sich genau an welche Police die richtige ist.

Ein Beispiel: Erst im persönlichen Gespräch kommt oftmals ans Tageslicht, dass noch „alte Schätzchen“, in Form alter Versicherungsverträge schlummern, deren Schadensfreiheitsrabatt für den Fahranfänger einen wesentlich günstigeren Einstieg bedeuten können. Durch ein Beratungsgespräch können sich Möglichkeiten der Sondereinstufung ergeben – hierdurch bekommt der Führerscheinneuling teilweise bis zu 2 oder evtl. sogar 3 schadensfreie Jahre geschenkt. Im persönlichen Gespräch stellt sich oft erst heraus, ob das neue Fahrzeug besser auf den Fahranfänger oder z. B. dessen Eltern zugelassen wird bzw. zu versichern ist.

Ohne entsprechende, fundierte Fachkenntnis, ist es für den Verbraucher meines Erachtens unmöglich den Kfz-Versicherungsdschungel mit derzeit etwa 400 unterschiedlichen Tarifen – bei etwa 100 Anbietern am Markt – zu durchblicken (hier ist das Kleingedruckte gemeint).

Es gibt einige Tipps und Tricks, mit denen auch der Fahranfänger im Rhein-Lahn-Kreis günstig(er) fahren kann.

Die Typklasse des Kraftfahrzeugs: Schon bei der Auswahl des Kfz lässt sich bereits viel Geld sparen! Entscheidend für die Berechnung des Beitrages einer Kfz-Versicherung ist unter anderem die Typklasse des Autos. Die Kraftfahrzeugversicherer ordnen – jedes Jahr wieder neu – jeden Pkw in die entsprechende Typklasse ein. Dabei wird für alle Marken und jedes Modell das Schadensaufkommen, d. h. die Schadenshäufigkeit und das Schadensvolumen, für die Berechnung der nötigen Typklasseneinstufung herangezogen. Achten Sie also auf die Typklasse schon beim Kauf des Fahrzeugs.
Die Regionalklasse des Kraftfahrzeugs: Jeder Zulassungsbezirk in Deutschland, so auch der Rhein-Lahn-Kreis, zu erkennen am Kennzeichen, wird von den Kfz-Versicherern nach der Schadenshäufigkeit in sogenannte Regionalklassen eingeordnet. Hier wird, wie bei der Typklasse, ebenfalls jährlich die Einstufung der Regionalklasse überprüft. Sparen, bei der Regionalklasseneinstufung, ist leider nur durch Umzug möglich.
Der Schadenfreiheitsrabatt (SFR): Die landläufig unter „Prozente“ bekannte Einstufung in der Kraftfahrzeughaftpflicht- und der Vollkaskoversicherung ist genau genommen ein Irrglaube. Versicherer kennen lediglich das Rabattgrundjahr, also das Jahr, in dem ein Versicherungsvertrag ursprünglich beginnt. Ab diesem Jahr werden die schadenfreien Jahre gezählt – die SFR-Einstufung ist somit nicht anderes als die Anzahl der Jahre, die der Versicherungsvertrag unfallfrei war. Diese Zahl wird inzwischen von fast jedem Kfz-Versicherer mit einem anderen Prozentsatz übersetzt.

Wichtig ist es – bei der ersten Einstufung – für den Fahranfänger darauf zu achten, ob evtl. Sondereinstufungen möglich sind – hier wird so getan, als sei der Neuling schon länger Fahrer eines Autos, als dies tatsächlich der Fall ist.

Hierdurch verbilligt sich der Preis einer Kfz-Police dauerhaft.

Regelung begleitetes Fahren: Seit einigen Jahren können Führerscheinneulinge und Fahranfänger schon mit 17 Jahren, nach bestandener Führerscheinprüfung, selbst ein Auto fahren, wenn sie von einem volljährigen, vorher festgelegten Führerscheininhaber begleitet werden.
Berechtigter Fahrer des versicherten Fahrzeuges: Eine Einschränkung bei der Auswahl des berechtigten Fahrerkreises – Klartext: Wer darf mit dem Auto fahren? – ist ebenfalls relevant bei den Kosten der Police. Es spielt hierbei eine entscheidende Rolle, wie alt die Fahrer eines Autos sind, in welchem Verwandtschaftsgrad die Fahrer zueinander stehen und ob sie in einem gemeinsamen Haushalt wohnen. Für die Kfz-Versicherer stehen diese Fakten in direktem Zusammenhang mit Unfallwahrscheinlichkeiten und Schadenshäufigkeiten und somit hat der berechtigte Fahrerkreis erheblichen Einfluss auf den Versicherungsbeitrag.
Die jährliche Fahrleistung: Ein weiteres sogenanntes weiches Tarifmerkmal ist die Fahrleistung, die mit dem Pkw in einem Jahr erbracht wird. Je höher die Fahrleistung angegeben wird, desto höher ist in der Regel auch der Preis für die Kfz-Versicherung. Wer viel unterwegs ist, hat häufiger die Möglichkeit selbst- oder unverschuldet zu verunfallen. Bitte geben Sie eine realistische und wahrheitsgemäße Fahrleistung an. Bei Falschangaben kann der Kfz-Versicherer unter Umständen die Leistungen im Schadensfall mindern oder sogar verweigern.

Gut zu wissen:
Die Kraftfahrzeugversicherung versichert die Kraftfahrzeughaftpflicht, in Deutschland eine von zwei Pflichtversicherungen, ebenso wie die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Ergänzt werden kann sie außerdem durch einen Schutzbrief – übrigens sehr sinnvoll und für ganz kleines Geld zu haben, Stichwort Pannenhilfe, gerade auch bei Auslandsfahrten – sowie durch eine Insassenunfallversicherung, die ich nicht empfehle, weil die angebotenen Versicherungssummen / – leistungen i.d.R. nicht ausreichend sind. Oftmals wird auch ein Verkehrsrechtschutz mit angeboten. Ob dieser sinnvoll ist, hängt von diversen Faktoren ab und ist nicht in jedem Fall eine notwendige Ergänzung der Kraftfahrzeugversicherung. Weiterhin wichtig, um Kosten zu sparen und die Kfz-Police günstig zu halten, ist die Vereinbarung von Selbstbehalten in der Vollkasko- bzw. Teilkaskoversicherung. Selbstbehalte mindern die Prämie und kaufmännisch sinnvoll sein. Ebenso können Selbstbehalte (Eigenbeteiligungen) als psychologische Nebeneffekte dafür Sorge tragen, dass nicht nur Fahranfänger weniger risikofreudig das Gaspedal bespielen, weil sie an den möglichen Unfallschadenskosten direkt beteiligt sind.

Dirk Steinborn, der Versicherungsfachmann aus dem Rhein-Lahn-Kreis bietet zu diesem wichtigen Thema: „Fahranfänger – günstig und „richtig“ versichern, kostenlose Beratung an.
E-Mail oder ein Anruf genügen!

Augen auf beim Auto(ver)kauf!!

Was zu tun ist, wenn Ihr Auto den Besitzer wechseln soll

Wer sein „altes“ Auto verkaufen möchte, hat diversen Papierkram zu erledigen. Ganz gleich, ob ein Auto verkauft oder verschenkt wird – Fallstricke lauern immer. Besser also, man kennt die Folgen und kann vorbeugen.

Hierzu gibt es auf den Internetseiten des Handelsblattes einen informativen Artikel, dem – aus meiner Sicht – weiter nichts hinzu zu fügen ist.

http://www.handelsblatt.com/auto/ratgeber-service/wenn-das-auto-den-besitzer-wechselt-papierkram-zum-abschied/8221502.html

Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt!

Versicherungsbetrug ist immer eine Straftat und wird mit hohen Strafen geahndet. Und, die Aufklärungsquote ist sehr hoch.

Der Versicherungsbranche in Deutschland entsteht jährlich ein Schaden in Höhe von rund 4 Milliarden Euro und damit auch der Solidargemeinschaft der Versicherten und Versicherungsnehmer. Das Prinzip einer Versicherung ist die kollektive Übernahme eines Risikos des Einzelnen. Damit das Ganze funktionieren kann, zahlen viele Versicherungsnehmer einen – im Verhältnis zum Risiko – kleinen Betrag (Versicherungsprämie) beim Versicherungsgeber (der Versicherung) ein. Die Versicherung zahlt dann beim Eintreten des Versicherungsfalles aus diesem Geldtopf einen Schadenersatz.

Wer einen Versicherungsbetrug begeht, betrügt also nicht nur die Versicherung, sondern das Kollektiv, die Solidargemeinschaft der Versicherten. Ganz klar: Versicherungskonzerne sind keine mildtätigen Organisationen und hinter jeder Versicherung steckt ein gewinnorientiertes Geschäftsmodell. Versicherungen sind jedoch eine wichtige und gute Errungenschaft für unsere Gesellschaft! Ein einfaches Beispiel. Ihr Haus oder Ihre Wohnung brennt – durch ein, durch Sie, unverschuldetes Ereignis wie Blitzschlag oder ein vom Nachbarn übergreifendes Feuer – komplett aus. Sie haben kein Dach mehr über dem Kopf, Ihr Hausrat wie Möbel, Kleidungsstücke usw. sind vernichtet. Ohne eine entsprechende Versicherung wären wohl die meisten Menschen Obdach- und mittellos! Wie gut das es da die „bösen“ Versicherungen gibt!! Oder?!
Immer wieder hört man über die Medien vom „großen“ oder „kleinen“ Versicherungsbetrug. Meistens dann, wenn die Täter gestellt und verurteilt sind. Auch der „kleinste“ Versicherungsbetrug ist eine Straftat und durch die Masse der Fälle entsteht ein riesiger Schaden. Bei z. B. Haftpflichtschäden bis zu einer Höhe von 500 Euro zahlen die Versicherungen in der Regel reibungslos, weil der Aufwand und die Kosten zum Nachweis eines evtl. Versicherungsbetrugs in keinem Verhältnis zum Schaden stehen.
Aber, Vorsicht! In immer höherer Frequenz gehen Versicherungen, schon beim leisesten Verdacht des Versicherungsbetrugs, der Sache auf den Grund. Eine Strafanzeige erfolgt bei Bestätigung des Verdachts auf jeden Fall und somit ist jeder Versicherungsbetrüger, der sich vielleicht für einen modernen Robin Hood oder Ähnliches hält, ganz schnell vorbestraft. Versicherungen müssen und dürfen gewinnorientiert arbeiten und sein. Denn, nur dann, wenn die Versicherung liquide ist, kann Sie Schäden regulieren. Außerdem tragen die Versicherungskonzerne selbst ein hohes Risiko. Um dieses versicherungseigene Risiko wiederum abzusichern, wird entsprechendes Kapital benötigt. Dies ist notwendig und vom Gesetzgeber so geregelt, damit Sie im Schadenfall garantiert ihr Geld bekommen. Die Auswüchse einzelner Versicherungskonzerne und Versicherungsvermittler haben die Versicherungsbranche – gerade in jüngster Zeit – sehr unter öffentlichen Druck gebracht. Nur sind diese definitiven Einzelfälle keine Rechtfertigung zum Versicherungsbetrug. Hier werden viele meiner Kollegen und auch meine Person, mit den schwarzen Schafen der Branche und deren absolut fragwürdigen Aktivitäten, in einen Topf geworfen. Klar, die Medien „stürzen“ sich auf solche „Themen“ und schlachten diese bis zur Unerträglichkeit aus. Ich verstehe durchaus, dass man da auf die Idee kommen kann; so, denen wische ich jetzt mit einem kleinen Versicherungsbetrug eins aus. Schließlich vergnügen „die“ sich ja auch mit meinem Geld und auf meine Kosten.
Mal ehrlich! Ist das nicht ein wenig kurz gedacht?
Wer einen Versicherungsbetrug begeht, schadet in erster Linie der Solidargemeinschaft der Versicherungsnehmer und damit auch sich selbst! Denn, die Versicherungskonzerne legen die entstehenden Kosten (gerechtfertigterweise) wieder auf alle Versicherungsnehmer um. Ein Ermittler oder Versicherungsdetektiv möchte für seinen Job auch an jedem Ersten im Monat bezahlt sein. Der Aufwand und die Kosten, welche durch Versicherungsbetrug entstehen, sind einfach nicht vom Tisch zu wischen. Versicherungsbetrug ist definitiv unfair – uns allen gegenüber!
Dirk Steinborn im April 2013

Alles wird grün! – Ab 01.03.2013 gelten neue Mopedkennzeichen und Mofaschilder

Grün muss es sein, das neue Schild für Mopeds und Mofas. Das bisherige blaue Versicherungskennzeichen wird nach dem 28.Februar 2013 ungültig.

Also aufpassen beim Mofaschild und Mopedkennzeichen!

Wer im März noch immer mit seinem bisherigen blauen Versicherungskennzeichen am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, macht sich strafbar. Er/sie fährt dann ohne Haftpflichtdeckung und somit ohne Versicherungsschutz.

Die neuen grünen Schilder bekommen Besitzer von Mofas, Mopeds oder anderen Kleinkrafträdern mit Versicherungskennzeichen-Pflicht bei ihrem Kfz-Haftpflichtversicherer.

Haftpflichtversicherung für Hausbesitzer ist unerlässlich! Rutschgefahr bei Eis und Schnee

(VZ-RLP/16.01.2013) Bei der aktuellen Witterungssituation müssen Haus- und Grundbesitzer, aber auch Mieter, Gehwege und Zufahrten regelmäßig von Schnee und Eis befreien. Rutscht aber trotz erfüllter Räumpflichten jemand auf dem Grundstück aus und kommt zu Schaden, ist der Eigentümer nicht vor Ersatzansprüchen gefeit. Haus- und Grundbesitzer sollten daher in jedem Falle eine Haftpflichtversicherung haben, rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.. Für Mieter gilt dies ebenfalls, wenn im Mietvertrag entsprechende Räum- und Streupflichten vereinbart sind.

Die Haftpflichtversicherung prüft zunächst, ob der Geschädigte einen Anspruch gegen den Versicherten hat und reguliert gegebenenfalls den Schaden im vertraglich vereinbarten Rahmen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt eine Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden. Vermieter und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern benötigen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Eine private Haftpflichtversicherung ist nicht ausreichend.

Wer Fragen bzw. wissen will, ob er ausreichend oder zu guten Konditionen versichert ist, kann sich an die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale wenden. Sie sind montags bis donnerstags von 10-16 Uhr unter der Rufnummer 09001-77 80 802 (1,50 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Preise aus den Mobilfunknetzen und den Netzen anderer Anbieter können abweichen) zu erreichen oder per E-Mail unter versicherung@vz-rlp.de. Ein Computer-Check der Verbraucherzentrale bietet darüber hinaus Hilfestellung bei der Auswahl einer optimalen Haftpflichtversicherung oder bei der Prüfung, ob die wichtigsten Risiken zu einem angemessenen Preis abgesichert sind.

Die individuelle Analyse kostet 20 Euro. Weitere Informationen im Internet unter: www.vz.rlp.de/versicherungs-check.

VZ-RLP

Im Gegensatz zur Verbraucherzentrale berate ich Sie gerne kostenlos , in meinen Räumlichkeiten in Katzenelnbogen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.