Pflegeversicherung – Infos der Verbraucherzentrale

Sämtliche Leistungen kompakt erklärt – Infopaket zur Pflegeversicherung

Pflegeversicherung Ratgeber Verbraucher Zentrale
Infos zur Pflegeversicherung

Ein schwerer Sturz oder ein Schlaganfall – wird ein Mensch plötzlich oder aufgrund einer schweren Erkrankung pflegebedürftig, müssen Ehepartner oder erwachsene Kinder dessen Leben und Versorgung oft von Grund auf neu regeln. Zur Frage, wie die Pflege am besten zu organisieren ist, gesellt sich auch die, wer die Kosten hierfür übernimmt: Was zahlt die Pflegekasse für den Pflegedienst oder für die stationäre Unterbringung? Gibt’s Zuschüsse für den Umbau der Wohnung? Welche Hilfsmittel werden bezahlt?

Der Ratgeber „Pflegeversicherung“ der Verbraucherzentralen bietet einen gebündelten Überblick über alle Leistungen der Pflegekasse – von der abgestuften Kostenübernahme für häusliche oder stationäre Pflege, über Zuwendungen für Ersatz- und Kurzzeitpflege sowie über eine mögliche Finanzspritze bei Hilfsmitteln oder Umbaumaßnahmen. Das Buch informiert außerdem über Rechte und Leistungen für Angehörige, wenn sie die Pflege eines Angehörigen selbst übernehmen wollen.
Der Ratgeber kostet 11,90 Euro und ist in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten:

Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11) 38 09-555,
E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38 09-235

Versicherung(en) 2013 Was sich im neuen Jahr für Sie ändert!

Unisex gilt nun – zumindest bei Versicherungen spielt ab sofort der „kleine Unterschied“ keine Rolle mehr

Bis Ende letzten Jahres wurden die Tarife vieler Versicherungen, z.B. bei Lebens- und Rentenversicherungen oder in der Krankenversicherung, nach Geschlechtern, unterschiedlich kalkuliert. Nach dem 21.12.2012 sind Unisex-Tarife Pflicht!

Konsequenz: Für Männer werden die Beiträge für Rentenversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen höher  und für Frauen werden Lebensversicherungen und Kfz-Versicherungen teurer.

Laut EU-Kommission sollen die neuen Unisex-Tarife insgesamt nicht mit höheren Kosten für die Kunden einhergehen.

Doch auch bei den bereits in 2006 eingeführten Unisex-Tarifen bei  „riester-geförderten“ Rentenversicherungen verschlechterten sich damals die Leistungen für Männer. Männliche Versicherte müssen seither bei Neuabschlüssen für die gleichen Rentenleistungen ca. 6,5 % mehr für ihre Riesterrente zahlen.

Minijobs werden rentenversicherungspflichtig – Befreiung möglich!!!

Ab 2013 erhöht sich die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte – Minijobs – von 400 Euro auf 450 Euro.

Gleichzeitig sind Minijobber automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Das heißt, dass sie zusätzlich zu der Pauschale des Arbeitgebers in die gesetzliche Rentenversicherung auch einen eigenen Beitrag zahlen müssen. Der Eigenbeitrag ist zunächst bei 3,9 % – bei 450 Euro Verdienst also bei 17,55 Euro.

Durch die Beitragszahlung erwerben die Minijobber einen Schutz in der gesetzlichen Rentenversicherung für den Fall einer Erwerbsminderung. Und es kann sich der Anspruch auf Altersrente erhöhen. Außerdem baut sich ggf. ein Anspruch für Reha-Maßnahmen auf. Nicht zuletz tgehört man mit einem versicherungspflichtigen Minijob  zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis für Riestersparverträge wie Riesterrente oder Wohnriester.

Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist aber weiterhin auf Antrag möglich und es bleibt wie bisher dabei, dass der Arbeitgeber den Pauschalbeitrag weiter zahlt. Allerdings gilt der Minijobber dann nicht als vollwertiger Beitragszahler in der gesetzlichen Rentenversicherung und die o.g. Vorteile greifen dann nicht. Deshalb ist sicherlich jeder Minijobber gut beraten, sich vorher gut zu informieren, wie sich ein Antrag auf Befreiung zur Beitragszahlung auf seine Rentenversicherung auswirkt.

     Wichtig: Die bisherigen Minijobs nach „altem“ Recht sind zunächst nicht von den Neuregelungen betroffen – außer wenn die Löhne sich auf mehr als 400 Euro bis 450 Euro erhöhen.

Pflegezusatzversicherungen werden staatlich gefördert

Eine Zulage von 60 Euro gewährt der Staat ab 2013, wenn sie eine freiwillige Pflegezusatzversicherung mit einem Beitrag in Höhe von mindestens 120 Euro pro Jahr abschließen. (Pflege-Bahr)

Pflegebeitrag steigt

Die Beitragssätze zur Pflegeversicherung werden von 1,95 auf 2,05 Prozent erhöht. Für Kinderlose kommt auch weiterhin ein Zuschlag von 0,25 Prozent hinzu.

Weniger Rentenbeitrag

Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt ab 2013 von 19,6 % auf 18,9 % des Bruttogehaltes. Es bleibt somit mehr Netto vom Brutto.

Dirk Steinborn empfiehlt: Nutzen Sie das zusätzliche Nettoeinkommen für Ihre private Vorsorge z.B. für Ihre Altersvorsorge oder für eine Zusatzkrankenversicherung.

 

Lebensrisiken „richtig“ absichern!

„Vollkasko“ für die Zukunft? – Lebensrisiken sind immer gegenwärtig!

Absicherung von Lebensrisiken: Wie viel Sicherheit braucht die persönliche Zukunft und die unserer Kinder? Von schweren Krankheiten oder Unfällen hört man ständig. Dass es einen selbst auch treffen kann, verdrängt man gerne. Besonders in jungen Jahren! Das kann jedoch fatale Folgen haben. Denn die staatlichen Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit und Krankheit; also auch im Pflegefall, werden ständig gekürzt. Deshalb ist es unbedingt erforderlich privat vorzusorgen, z. B. mit einer Berufsunfähigkeits-, Unfall- und einer Krankenzusatzversicherung – unabhängig von Alter und Lebenssituation.

Lebensrisiken können abgefangen werden!

Den Wert der eigenen Arbeitskraft unbedingt „richtig“ absichern.

Wie das geht? Ganz einfach!

Nutzen Sie das Sicherheitskonzept von Dirk Steinborn! Dirk Steinborn, aus Gutenacker im Rhein-Lahn Kreis, ist Versicherungsfachmann (BWV) und gelernter Bankkaufmann. Auf seiner Internetpräsenz finden sich aussagekräftige Referenzen zu seiner Arbeit und Qualifikation. Schlafen Sie ruhig und gut abgesichert bei:

Unfall, Pflegefall, Erwerbsunfähigkeit und/oder schwerer Krankheit und dem damit verbundenen Verlust des gewohnten Lebensstandards. Wichtig ist auch drohender Verschuldung mit einem guten Konzept – frühzeitig – entgegen zu wirken. Mit einer Risiko-Lebensversicherung schützt man Familie und hinterbliebene vor finanziellen Engpässen.

Wichtige Information für Familien: Kinder und Jugendliche sind bei Unfällen von staatlicher Seite gar nicht abgesichert. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur Schutz im Kindergarten, in der Schule und auf den Hin- und Rückwegen. Daher ist eine private Unfallversicherung dringend zu empfehlen.

Neben der persönlichen Sicherheit gibt es den Schutz für die quasi „alltäglichen Lebens-Risiken“. Dazu gehört z. B. die Absicherung des Hausrats genauso, wie die Haftpflicht (die auch von der Stiftung Warentest als „dringend“ empfohlen wird).

Gerne berät Dirk Steinborn interessierte, kompetent und unverbindlich, in allen Fragen rund um sinnvollen Versicherungsschutz. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: www.dirk-steinborn.de oder telefonisch unter 06486 903124 und 0177 26 851 96

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