ACHTUNG!! Neue Pflegegeld-Informationen 2015 und 2016

Pflegegeld 2015 und 2016
Pflegegeld 2015 und 2016

ACHTUNG!! Neue Pflegegeld-Informationen 2014,2015 und 2016, zur ambulanten Pflege (Pflege zu Hause). Zum 1. Januar 2013 sind durch die Einführung des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG) einige Änderungen in der Höhe des Pflegegeldes in der ambulanten Pflege wirksam geworden. Hier erhalten Sie einen Überblick über die veränderten Pflegegeldsätze.

Die Veränderungen bzw. Erhöhungen haben wir für Sie hier aufgelistet:

Pflegegeld nach § 37 SGB XI Erhöhungen

Pflegestufe 2014 2015 2016
Pflegestufe 0 (mit Demenz) 120 € 123 € 123 €
Pflegestufe I 235 € 244 € 244 €
Pflegestufe I (mit Demenz) 305 € 316 € 316 €
Pflegestufe II 440 € 458 € 458 €
Pflegestufe II (mit Demenz) 525 € 545 € 545 €
Pflegestufe III 700 € 728 € 728 €

Pflegesachleistungen 2015 und 2016, § 36 SGB XI, Demenzkranke
Hier erhalten Sie eine Übersicht der angehobenen Pflegesachleistung mit Inkrafttreten des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG).

Pflegestufe 2014 Erhöhung 2015 2016
Pflegestufe 0 (mit Demenz) 225 € 6 € 231 € 231 €
Pflegestufe I 450 € 18 € 468 € 468 €
Pflegestufe I (mit Demenz*) 665 € 24 € 689 € 689 €
Pflegestufe II 1.100 € 44 € 1.144 € 1.144 €
Pflegestufe II (mit Demenz*) 1.250 € 48 € 1.298 € 1.298 €
Pflegestufe III 1.550 € 62 € 1.612 € 1.612 €
Pflegestufe III (mit Demenz*) 1.550 € 62 € 1.612 € 1.612 €
Härtefall 1.918 € 77 € 1.995 € 1.995 €
Härtefall (mit Demenz*) 1.918 € 77 € 1.995 € 1.995 €
* = Dauerhafte dementielle
Einschränkung gemäß §45 a SGB XI

Seit 01.01.2015 entfielen die Unterschiede in der Leistungshöhe zwischen den Tagespflegeleistungen nach § 41 SGB XI und den Sachleistungen nach § 36 SGB XI

Die Beratungseinsätze im Rahmen des § 37 SGB XI – Pflegegeld wurden angehoben. Die Pauschalen für die Beratungseinsätze wurden bei Stufe I und II von 21 EUR auf 22 EUR angehoben. In Pflegestufe III wurde die Pauschale für Beratungsgespräche von 31 EUR auf 32 EUR erhöht.

Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige (ambulant betreute Wohngruppen) nach § 38a SGB XI
Die zusätzlichen Leistungen für ambulant betreute Wohngruppen (Pauschalbetrag) wurde von 200 EUR auf 205 EUR erhöht.

Unterschied Pflegegeld und Pflegesachleistung
Pflegegeld
Pflegegeld ist für Versicherte gedacht, die zuhause von Angehörigen, Freunden oder Bekannten ehrenamtlich gepfleget werden. Beratungsbesuche von Pflegefachkräfte sollen dieses Angebot unterstützen, um sicher zu stellen, dass der Versicherte angemessen versorgt wird.

Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen sind für den Einsatz von ambulanten Pflegediensten gedacht. Die ambulanten Pflegediensten rechnen Ihre Leistungen direkt mit der Krankenkasse bzw. dem Kostenträger ab. Zusätzlich gibt es bei den Pflegesachleistungen eigene Sätze für die Voll- und Teilstationäre Pflege / Versorgung.Beide Leistungen können miteinander kombiniert werden.

 

Pflegeversicherung – Infos der Verbraucherzentrale

Sämtliche Leistungen kompakt erklärt – Infopaket zur Pflegeversicherung

Pflegeversicherung Ratgeber Verbraucher Zentrale
Infos zur Pflegeversicherung

Ein schwerer Sturz oder ein Schlaganfall – wird ein Mensch plötzlich oder aufgrund einer schweren Erkrankung pflegebedürftig, müssen Ehepartner oder erwachsene Kinder dessen Leben und Versorgung oft von Grund auf neu regeln. Zur Frage, wie die Pflege am besten zu organisieren ist, gesellt sich auch die, wer die Kosten hierfür übernimmt: Was zahlt die Pflegekasse für den Pflegedienst oder für die stationäre Unterbringung? Gibt’s Zuschüsse für den Umbau der Wohnung? Welche Hilfsmittel werden bezahlt?

Der Ratgeber „Pflegeversicherung“ der Verbraucherzentralen bietet einen gebündelten Überblick über alle Leistungen der Pflegekasse – von der abgestuften Kostenübernahme für häusliche oder stationäre Pflege, über Zuwendungen für Ersatz- und Kurzzeitpflege sowie über eine mögliche Finanzspritze bei Hilfsmitteln oder Umbaumaßnahmen. Das Buch informiert außerdem über Rechte und Leistungen für Angehörige, wenn sie die Pflege eines Angehörigen selbst übernehmen wollen.
Der Ratgeber kostet 11,90 Euro und ist in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten:

Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11) 38 09-555,
E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38 09-235

„Pflege-Bahr“ unter Beschuss

Staatlich geförderte Tarife für eine private Pflegeversicherung taugen nichts.

Der sogenannte „Pflege-Bahr“ ist unter heftigen Beschuss geraten. Zu recht, wie ich finde. Nach Ansicht der Stiftung Warentest taugen die staatlich geförderten Tarife nicht, um im evtl. Pflegefall die entstehende Finanzlücke adäquat zu schließen. Im aktuellen Test der Zeitschrift „Finanztest“ ist der Tenor eindeutig – Finger Weg vom „Pflege-Bahr“!! Oft seien die Vertragsbedingungen deutlich schlechter, als bei nicht geförderten Produkten. Die, Anfang diesen Jahres, eingeführte staatliche Förderung zur privaten Pflegeversicherung und nach dem Gesundheitsminister „Pflege-Bahr“ getaufte Zulage von fünf Euro pro Monat sollte Anreize zur privaten Pflegeversicherung setzen.

Die Stiftung Warentest hat für die Zeitschrift „Finanztest“ 23 Pflege-Tagegeldversicherungen ohne staatliche Förderung und 17 mit Förderung verglichen. Das Ergebnis des Tests: Die geförderten Tarife sind nicht zu empfehlen.

„Finanztest“-Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen sagt zum Thema „Pflege-Bahr“: „Der „Pflege-Bahr“ löst das Absicherungsproblem der weitaus überwiegenden Zahl der Verbraucher nicht“! Häufig sei nur eine maximale Leistung von 600 bis 700 Euro im Monat versichert – bei einer evtl. intensiven Pflege müssten die Verbraucher jedoch 1500 bis 1800 Euro im Monat aus der eigenen Tasche finanzieren.
Und weiter: „Das Abschließen eines geförderten Tarifs ist nur dann sinnvoll, wenn jemand wegen seines hohen Alters oder einer Erkrankung keine ungeförderte Versicherung mehr bekommt oder wenn junge Leute bereits ein erhöhtes Krankheitsrisiko haben„.

Hier einige Links zum Thema „Pflege-Bahr“:

http://de.wikipedia.org/wiki/Pflegetagegeldversicherung

http://www.sueddeutsche.de/geld/pflegeversicherung-stiftung-warentest-warnt-vor-pflege-bahr-1.1650803

http://www.tagesschau.de/inland/pflege-zusatzvorsorge102.html

http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/verbraucherexperten-raten-ab-pflege-bahr-deckt-finanzluecke-im-pflegefall-nicht_aid_961806.html

Selbstverständlich gilt, wie immer hier in diesem Blog: Wenn Sie Fragen zum Thema private Pflegeversicherung oder zum „Pflege-Bahr“ haben – kontaktieren Sie mich. Ich beantworte Ihre Fragen gerne – kostenlos und unverbindlich!
Nutzen Sie doch einfach die Kommentarfunktion, denn dann profitieren auch die anderen Leser des Blogs von Ihren Fragen und meinen Antworten.

Pflegeversicherung – Reform 2013

Fachberatung Demenz – der eva – bietet gut verständliche Informationen zur Reform, der Pflegevesicherung.

Eine neue Reform der Pflegeversicherung ist seit dem 01. Januar 2013  in Kraft. Sie bringt diverse Leistungsverbesserungen für Menschen mit Demenz, die zu Hause leben bzw. gepflegt werden. Bei Pflegestufe 0 bis 2 gibt es dadurch bis zu 4.250 Euro jährlich mehr. Über die Leistungsverbesserungen und die wichtigsten Änderungen für Versicherte informieren drei Texte von Günther Schwarz von der Fachberatung Demenz der Evangelischen Gesellschaft (eva). Die Texte können kostenfrei über die Internetseite der Alzheimer Beratung heruntergeladen werden.

Link zu den Texten von Günther Schwarz: Hier klicken!!<<<

Wer lieber Papier in der Hand hält, kann sie für einen Unkostenbeitrag von 3 Euro plus 3 Euro Versandgebühr anfordern bei der Fachberatung Demenz der eva, Büchsenstraße 34/36, 70174 Stuttgart.

Als Experte für Pflegeversicherungsleistungen für demenzkranke Menschen erstellt Günther Schwarz seit Jahren gut verständliche Schriften und Broschüren zur Pflegeversicherung für Angehörige demenzkranker Menschen und Fachleute. Sein „Ratgeber zur Pflegeversicherung“ umfasst 24 Seiten. In einer gesonderten Zusammenstellung werden die Leistungsverbesserungen und Regelungen ab 2013 noch einmal gesondert aufgeführt; ein Übersichtsblatt mit allen häuslichen Leistungen rundet das Angebot schließlich ab.

Auf der Internetseite der Alzheimer Beratung gibt es daneben einen Pflege-Rechner als Exceltabelle. Damit können Angehörige demenzkranker Menschen alle Leistungen in der häuslichen Betreuung, Ausgaben und noch zur Verfügung stehende Budgets im Blick behalten. „Pflegeversicherungsleistungen zu berechnen ist mittlerweile sehr anspruchsvoll geworden, vor allem, wenn mehrere Angebote genutzt werden“, erklärt Günther Schwarz. „Ohne solche Hilfen ist es kaum mehr möglich, selbst den Überblick zu behalten.“ Um die Tabelle zu nutzen, muss ein entsprechendes Programm auf dem PC installiert sein und es müssen Grundkenntnisse im Umgang damit vorhanden sein. Ältere Menschen können hier meist die Unterstützung von Kindern oder Enkeln nutzen, für die dies heute Selbstverständlichkeiten sind.

Rat und Hilfe für Demenzkranke, ihre Angehörigen und Fachstellen finden Sie unter folgendem Link: http://www.eva-stuttgart.de/alzheimer-beratung.html

An Demenz erkrankt – was nun?

Verbesserte Leistungen der gesetzliche Pflegeversicherung seit 01.01.2013 für Demenzkranke

Ein Pflegegeld in Höhe von € 120 pro Monat wird gezahlt, wenn an Demenz Erkrankte von Ihren Angehörigen zuhause gepflegt werden .Diese Leistung erfolgt auch dann, wenn außer der Erkrankung keine weitere körperliche Pflege von Nöten ist (Pflegestufe 0). Maximal € 225 je Monat werden von der Pflegeversicherung bei Inanspruchnahme von professioneller Hilfe im Sachleistungsbezug vergütet.

Zusätzlich wurden sowohl die Sachleistungen als auch das monatliche Pflegegeld der Pflegestufe 1 und Pflegestufe 2 für an Demenz Erkrankte im Verhältnis zu vorher deutlich erhöht. Die Pflegestufe 3 bleibt unverändert.

Hinzu kommt für an Demenz Erkrankte noch eine Zuwendung in Höhe von 100 oder 200 Euro, wenn sie zuhause eine professionelle Betreuung in Anspruch nehmen oder wenn sie sich etwa in eine Pflegeheim zur Kurzzeitpflege begeben. Bei der Gewährung des Zuschusses spielt die Pflegestufe keine Rolle.

Sollten die pflegenden Familienangehörigen mal krank werden oder Urlaub benötigen, ist ebenfalls eine Hilfe durch die Pflegekasse vorgesehen. 4 Wochen Ersatzpflege und die Hälfte des Pflegegeldes werden gezahlt.

Einziger Wermutstropfen: Die Zeche zahlen wieder einmal die Beitragszahler der Pflegeversicherung. Hierfür sind die Beiträge ab 2013 erhöht worden siehe auch: (Versicherung(en) 2013 – was sich im neuen Jahr für sie ändert)