Ab 1. Januar 2017 werden aus Pflegestufen Pflegegrade

Aus Pflegestufen werden Pflegegrade

Ab 1. Januar 2017 gelten neue Regelungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Für die Gewährung von Leistungen der Pflegeversicherung gibt es dann neue Voraussetzungen und aus drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade, informiert die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Für Versicherte, die heute schon eine Pflegestufe haben, gelten besondere Überleitungsbestimmungen. Menschen mit körperlichen Einschränkungen werden von ihrer Pflegestufe automatisch in den nächsthöheren Pflegegrad übergeleitet. „Beispielsweise bekommt ein Pflegebedürftiger mit einer Pflegestufe 1 im Jahr 2017 den Pflegegrad 2. Damit erhöht sich auch sein Pflegegeld. Statt bisher 244 Euro erhält er dann 316 Euro“, erklärt Meret Lobenstein, Pflegeexpertin der Verbraucherzentrale. Menschen mit geistigen oder psychischen Einschränkungen werden automatisch in den übernächsten Pflegegrad übergeleitet. Bei Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz erfolgt somit die Überleitung in den Pflegegerad 3. Das Pflegegeld steigt von 316 Euro auf 545 Euro. Im Ergebnis erhalten Pflegebedürftige, die bereits im Jahr 2016 Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, ab 2017 höhere Leistungen.

Damit ein Versicherter Leistungen der Pflegeversicherung erhält, muss Pflegebedürftigkeit festgestellt werden. Hierzu werden die gesetzlichen Voraussetzungen stark verändert. Bisher wurden die Stufen der Pflegebedürftigkeit anhand von Minutenwerten ermittelt. Dabei standen die körperlichen Beeinträchtigungen im Vordergrund.

Ab dem nächsten Jahr werden geistige und psychische Beeinträchtigungen deutlich stärker berücksichtigt. Das ist besonders für Menschen mit einer Demenzerkrankung eine wesentliche Verbesserung.

Für Menschen mit rein körperlichen Beeinträchtigungen kann eine Begutachtung nach dem alten System der Pflegestufen dagegen günstiger sein. „Ist eine Pflegebedürftigkeit absehbar und liegen vor allem körperliche Beeinträchtigungen vor, sollten die Leistungen der Pflegeversicherung deshalb noch im Jahr 2016 beantragt werden“, empfiehlt Lobenstein. Bei einer Antragstellung bis zum 31. Dezember 2016 haben Versicherte die Möglichkeit, sich nach dem bisherigen Verfahren begutachten zu lassen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Lebensrisiken privat sinnvoll absichern

Auf den Staat allein ist kein Verlass mehr – private Eigenvorsorge ist unbedingt erforderlich

Rhein-Lahn-Kreis. Inzwischen hat der demografische Wandel alle europäischen Länder erfasst. Deutschland steht hier nicht allein. In unserem Land ist der Fortschritt der Entwicklung am weitesten. In Deutschland ist der Anteil der Menschen älter 65 gemessen an der Gesamtbevölkerung höher als in jedem anderen Land Europas.

Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) gab den Anteil der über 65 Jährigen in 2010 mit 20,7 Prozent der Einwohner an. Tendenz steigend. Dort wird erwartet, dass sich diese Quote auf etwa ein Drittel erhöht.

Für die Rentner ist diese Entwicklung der Überalterung eine Katastrophe.

Immer weniger Beschäftigte müssen immer mehr Rentner versorgen und zeitgleich auch immer länger, da die Lebenserwartung der Menschen immer weiter steigt. Damit die Finanzierung der gesetzlichen Rente trotzdem gesichert bleibt, wurde bereits vor Jahren eine Senkung des Rentenniveaus beschlossen und das Renteneintrittsalter erhöht.

Eigenvorsorge ist daher für die Rentner von Morgen wichtiger den je. Nur wer frühzeitig mit seiner privaten Altersvorsorge beginnt hat im Rentenalter ein Chance, seinen Lebensstand zu halten. Denn nur lange Laufzeiten begünstigen den Zinseszinseffekt und sind daher unverzichtbar. Die Zinsen werden hoffentlich nicht dauerhaft so niedrig bleiben.

Private Absicherung ist auch wichtig für andere (Lebens-) Risiken – angefangen mit dem Lebensrisiko Berufsunfähigkeit oder dem Hinterbliebenenschutz im Todesfalls und nicht zuletzt bei der Absicherung im Pflegefall sind die Lücken der gesetzlichen Versicherungen sehr groß.

Die Absicherung dieser Risiken ist inzwischen absolut notwendig.

 Haben Sie eine Berufsunfähigkeitsrente?

20% der Arbeitnehmer in Deutschland werden im Laufe ihres Leben berufsunfähig, gibt das Statistische Bundesamt an. Der Anteil der Berufsunfähigen – der Erwerbsgeminderten (in der Sprache der gesetzlichen Rentenversicherung) – infolge psychischer Erkrankung wie Burnout u.ä. steigt. Viel zu wenige haben für diesen Fall eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen – nur etwa 15% der Deutschen.

Meines Erachtens ist die Berufsunfähigkeitsversicherung, neben der privaten Haftpflichtversicherung, die wichtigste aller privaten Versicherungen und sollte Pflicht sein!

Für diesen wichtigen Schutz gilt ähnlich der Altersvorsorge: Je früher, umso besser!

In jungen Jahren sind diese Verträge noch halbwegs bezahlbar. Die Höhe des Beitrages für eine Berufsunfähigkeits-versicherung – kurz BU-Rente – berechnet sich nach dem Eintrittsalter, dem Endalter, dem abzusichernden Beruf, der gewünschten Rentenhöhe und dem Gesundheitszustand des zu Versichernden.

Besteht zur Absicherung der Hinterbliebenen eine Risikolebensversicherung?

Jeder, der seine Familie, seine Kinder, Lebens- oder Ehepartner in Falle seines Ablebens versorgen möchte, braucht eine Risikolebensversicherung. Die Risikolebensversicherung ist die preiswerteste Art und Weise seine Hinterbliebenen vor dem existenziellen Aus zu bewahren und dramatische finanziellen Einbußen bzw. drastische Einschränkungen im gewohnten Lebensstandard zu vermeiden. Wenn sie das Einkommen des Hauptverdieners zu Grunde legen, empfehle ich eine Todesfallabsicherung in Höhe von 300 – 500 % des jährlichen Nettoeinkommens zu wählen.

Haben Sie bereits über eine private Pflegezusatzversicherung nachgedacht?

Kinder haften für Ihre Eltern! Immer mehr Menschen sind auf Pflege angewiesen. In Deutschland sind dies zur Zeit ca. 2,5 Mio. Pflegebedürftige. Ein Zahl, die bis 2050 auf viereinhalb Millionen Menschen steigen kann. Fast jeder Bundesbürger wird demzufolge irgendwann mit dem Thema Pflege konfrontiert werden.

Sie werden Angehörige z.B. die Eltern pflegen müssen oder deren Versorgung im Pflegefall (mit)finanzieren. Ebenso können sie selbst zum Pflegefall werden. Die anfallenden Kosten für die ambulante oder stationäre Pflege werden durch die gesetzliche Pflegeversicherung nur begrenzt und nicht ausreichend gedeckt. Die Lücke dessen, was die Pflegeversicherung zahlt zu den tatsächlichen Kosten muss von den Einkünften z.B. der Rente und dem Vermögen des Pflegebedürftigen ausgeglichen werden. Ist dies nicht ausreichend oder sind die Mittel aufgebraucht werden die Kinder zur Kasse gebeten.

Eine private Pflegeversicherung – ein Pflegetagegeld – hilft ihnen ihren eigenen Pflegefall zu finanzieren und die Kinder vor finanziellem Schaden zu bewahren.

 

Pflegeversicherung – Infos der Verbraucherzentrale

Sämtliche Leistungen kompakt erklärt – Infopaket zur Pflegeversicherung

Pflegeversicherung Ratgeber Verbraucher Zentrale
Infos zur Pflegeversicherung

Ein schwerer Sturz oder ein Schlaganfall – wird ein Mensch plötzlich oder aufgrund einer schweren Erkrankung pflegebedürftig, müssen Ehepartner oder erwachsene Kinder dessen Leben und Versorgung oft von Grund auf neu regeln. Zur Frage, wie die Pflege am besten zu organisieren ist, gesellt sich auch die, wer die Kosten hierfür übernimmt: Was zahlt die Pflegekasse für den Pflegedienst oder für die stationäre Unterbringung? Gibt’s Zuschüsse für den Umbau der Wohnung? Welche Hilfsmittel werden bezahlt?

Der Ratgeber „Pflegeversicherung“ der Verbraucherzentralen bietet einen gebündelten Überblick über alle Leistungen der Pflegekasse – von der abgestuften Kostenübernahme für häusliche oder stationäre Pflege, über Zuwendungen für Ersatz- und Kurzzeitpflege sowie über eine mögliche Finanzspritze bei Hilfsmitteln oder Umbaumaßnahmen. Das Buch informiert außerdem über Rechte und Leistungen für Angehörige, wenn sie die Pflege eines Angehörigen selbst übernehmen wollen.
Der Ratgeber kostet 11,90 Euro und ist in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten:

Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11) 38 09-555,
E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38 09-235

„Pflege-Bahr“ unter Beschuss

Staatlich geförderte Tarife für eine private Pflegeversicherung taugen nichts.

Der sogenannte „Pflege-Bahr“ ist unter heftigen Beschuss geraten. Zu recht, wie ich finde. Nach Ansicht der Stiftung Warentest taugen die staatlich geförderten Tarife nicht, um im evtl. Pflegefall die entstehende Finanzlücke adäquat zu schließen. Im aktuellen Test der Zeitschrift „Finanztest“ ist der Tenor eindeutig – Finger Weg vom „Pflege-Bahr“!! Oft seien die Vertragsbedingungen deutlich schlechter, als bei nicht geförderten Produkten. Die, Anfang diesen Jahres, eingeführte staatliche Förderung zur privaten Pflegeversicherung und nach dem Gesundheitsminister „Pflege-Bahr“ getaufte Zulage von fünf Euro pro Monat sollte Anreize zur privaten Pflegeversicherung setzen.

Die Stiftung Warentest hat für die Zeitschrift „Finanztest“ 23 Pflege-Tagegeldversicherungen ohne staatliche Förderung und 17 mit Förderung verglichen. Das Ergebnis des Tests: Die geförderten Tarife sind nicht zu empfehlen.

„Finanztest“-Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen sagt zum Thema „Pflege-Bahr“: „Der „Pflege-Bahr“ löst das Absicherungsproblem der weitaus überwiegenden Zahl der Verbraucher nicht“! Häufig sei nur eine maximale Leistung von 600 bis 700 Euro im Monat versichert – bei einer evtl. intensiven Pflege müssten die Verbraucher jedoch 1500 bis 1800 Euro im Monat aus der eigenen Tasche finanzieren.
Und weiter: „Das Abschließen eines geförderten Tarifs ist nur dann sinnvoll, wenn jemand wegen seines hohen Alters oder einer Erkrankung keine ungeförderte Versicherung mehr bekommt oder wenn junge Leute bereits ein erhöhtes Krankheitsrisiko haben„.

Hier einige Links zum Thema „Pflege-Bahr“:

http://de.wikipedia.org/wiki/Pflegetagegeldversicherung

http://www.sueddeutsche.de/geld/pflegeversicherung-stiftung-warentest-warnt-vor-pflege-bahr-1.1650803

http://www.tagesschau.de/inland/pflege-zusatzvorsorge102.html

http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/verbraucherexperten-raten-ab-pflege-bahr-deckt-finanzluecke-im-pflegefall-nicht_aid_961806.html

Selbstverständlich gilt, wie immer hier in diesem Blog: Wenn Sie Fragen zum Thema private Pflegeversicherung oder zum „Pflege-Bahr“ haben – kontaktieren Sie mich. Ich beantworte Ihre Fragen gerne – kostenlos und unverbindlich!
Nutzen Sie doch einfach die Kommentarfunktion, denn dann profitieren auch die anderen Leser des Blogs von Ihren Fragen und meinen Antworten.

Pflegeversicherung – Reform 2013

Fachberatung Demenz – der eva – bietet gut verständliche Informationen zur Reform, der Pflegevesicherung.

Eine neue Reform der Pflegeversicherung ist seit dem 01. Januar 2013  in Kraft. Sie bringt diverse Leistungsverbesserungen für Menschen mit Demenz, die zu Hause leben bzw. gepflegt werden. Bei Pflegestufe 0 bis 2 gibt es dadurch bis zu 4.250 Euro jährlich mehr. Über die Leistungsverbesserungen und die wichtigsten Änderungen für Versicherte informieren drei Texte von Günther Schwarz von der Fachberatung Demenz der Evangelischen Gesellschaft (eva). Die Texte können kostenfrei über die Internetseite der Alzheimer Beratung heruntergeladen werden.

Link zu den Texten von Günther Schwarz: Hier klicken!!<<<

Wer lieber Papier in der Hand hält, kann sie für einen Unkostenbeitrag von 3 Euro plus 3 Euro Versandgebühr anfordern bei der Fachberatung Demenz der eva, Büchsenstraße 34/36, 70174 Stuttgart.

Als Experte für Pflegeversicherungsleistungen für demenzkranke Menschen erstellt Günther Schwarz seit Jahren gut verständliche Schriften und Broschüren zur Pflegeversicherung für Angehörige demenzkranker Menschen und Fachleute. Sein „Ratgeber zur Pflegeversicherung“ umfasst 24 Seiten. In einer gesonderten Zusammenstellung werden die Leistungsverbesserungen und Regelungen ab 2013 noch einmal gesondert aufgeführt; ein Übersichtsblatt mit allen häuslichen Leistungen rundet das Angebot schließlich ab.

Auf der Internetseite der Alzheimer Beratung gibt es daneben einen Pflege-Rechner als Exceltabelle. Damit können Angehörige demenzkranker Menschen alle Leistungen in der häuslichen Betreuung, Ausgaben und noch zur Verfügung stehende Budgets im Blick behalten. „Pflegeversicherungsleistungen zu berechnen ist mittlerweile sehr anspruchsvoll geworden, vor allem, wenn mehrere Angebote genutzt werden“, erklärt Günther Schwarz. „Ohne solche Hilfen ist es kaum mehr möglich, selbst den Überblick zu behalten.“ Um die Tabelle zu nutzen, muss ein entsprechendes Programm auf dem PC installiert sein und es müssen Grundkenntnisse im Umgang damit vorhanden sein. Ältere Menschen können hier meist die Unterstützung von Kindern oder Enkeln nutzen, für die dies heute Selbstverständlichkeiten sind.

Rat und Hilfe für Demenzkranke, ihre Angehörigen und Fachstellen finden Sie unter folgendem Link: http://www.eva-stuttgart.de/alzheimer-beratung.html