Genau das bekommen, wofür sie bezahlen

Hausplanung detailliert festhalten

Muster-Baubeschreibung als Checkliste für den Vertrag

(VZ-RLP / 03.08.2018) Seit 1. Januar 2018 haben private Bauherren mehr Rechte. Baufirmen müssen ihnen frühzeitig vor der Vertragsunterzeichnung eine eindeutige und verständliche Baubeschreibung zur Verfügung stellen. Die Kundinnen und Kunden sollen genug Zeit haben, um Angebote zu prüfen und zu vergleichen. Eine nützliche Hilfe für diesen Schritt ist „Die Muster-Baubeschreibung“ der Verbraucherzentrale. Mit ihr stellen Auftraggeber sicher, dass sie auch genau das bekommen, wofür sie bezahlen. Denn in einer Baubeschreibung werden Ausstattung, Haustechnik, Innenausbau und Ausführungsdetails festgelegt. Oft geht in der Praxis aber nicht eindeutig daraus hervor, welche Leistungen zum Beispiel im Festpreis enthalten sind. Oder aber es fehlen Angaben über Beschaffenheit von Materialien, Mengen und Preisobergrenzen.

Die Muster-Baubeschreibung hilft Verbraucherinnen und Verbrauchern zu erkennen, ob etwas Wichtiges fehlt oder weitere Kosten hinzukommen. Mit ihren umfangreichen Formularen können alle Leistungen und Ausstattungsstandards genau festgelegt werden. Die Unterschrift sollte erst dann erfolgen, wenn die Beschreibung hinreichend präzise ist und von erfahrenen Fachleuten geprüft wurde. Mit der Auflistung können Bauherren die Leistungen immer wieder kontrollieren und am Ende prüfen, ob alles vollständig erledigt wurde.

Der Ratgeber „Die Muster-Baubeschreibung – Haus-Angebote richtig vergleichen“ hat 240 Seiten und kostet 19,90 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555.
Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und im Buchhandel erhältlich.

 

Basiswissen für Wohnungseigentümer Rechte, Pflichten und Konfliktlösung

Lexikon Eigentumswohnung
Lexikon Eigentumswohnung

(VZ-RLP / 17.06.2016) Wer eine Eigentumswohnung kauft, unterschreibt mit dem Vertrag zugleich die Spielregeln der Hausgemeinschaft. Die Rahmenbedingungen für das Miteinander der Parteien sind genau geregelt in der Teilungserklärung, der Gemeinschafts- und der Hausordnung. Trotzdem kommt es nicht selten zu Auseinandersetzungen über Alltagsfragen oder anstehende Investitionen. Wer seine Rechte nicht kennt, gerät dann schnell ins Hintertreffen. Durchblick bei allen Fragen rund um Rechte und Pflichten von Wohnungsbesitzern verschafft das „Lexikon Eigentumswohnung – Praxiswissen von A bis Z“ der Verbraucherzentralen. Der Ratgeber, der jetzt in komplett überarbeiteter und aktualisierter Auflage vorliegt, erklärt auf 368 Seiten die wichtigsten Fakten zu mehr als 70 Stichworten.
Ausführlich und anschaulich erfahren Leser, was bei Themen wie Hausverwaltung, Instandhaltung, Abrechnung, Gartennutzung oder Tierhaltung zu beachten ist. Zudem beschreibt das Buch typische Streitfälle in einer Eigentümergemeinschaft, etwa über die Balkon-
oder Treppenhausnutzung oder bauliche Veränderungen, und gibt Tipps, wie Konflikte vermieden und Interessen gewahrt werden. Der Aufbau als Lexikon macht das Buch zum praktischen Nachschlagewerk.

Der Ratgeber kostet 16,90 Euro und ist in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert. Als E-Book steht das „Lexikon Eigentumswohnung“ für 13,49 Euro zum Download bereit unter www.vz-ratgeber.de.

Bestellmöglichkeiten:
Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 02 11/38 09-555,
E-Mail: ratgeber@verbraucherzentrale.nrw, Fax: 02 11/38 09-235,
Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.