Augen auf beim Onlinekauf!

Geschenkekauf – es muss nicht immer online sein!
Wie man Risiken im Netz erkennen und vermeiden kann

(VZ-RLP / 13.12.2013) Kurz vor Weihnachten boomt der Einkauf im Netz. PC, Tablet und Smartphone machen eine schnelle und bequeme Bestellung möglich. Mit wenigen Klicks lassen sich Angebote vieler Anbieter übersichtlich vergleichen und sehr günstige Preise finden. Doch im Netz lauern besondere Gefahren, die im Vor-Ort-Handel nicht bestehen, warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Typische Risiken: Betrügerische Online-Shops kassieren Vorkasse, liefern die bestellte Ware aber nicht aus. Mitunter bearbeiten unseriöse Unternehmen Retouren nicht ordnungsgemäß und zahlen Geld nicht zurück. Nicht allen ausländischen Anbietern ist auf dem ersten Blick anzusehen, dass ihr Sitz nicht innerhalb Deutschlands oder der EU liegt. Auch viele Online-Händler aus Fernost oder den USA richten ihr Angebot mittlerweile auf deutsche Verbraucher aus, verschweigen bei der Bestellung allerdings meist anfallende Zollgebühren. Die Überraschung ist dann groß, wenn man das erwartete Paket erst nach Zahlung dieser Gebühren in Empfang nehmen kann.
„Es muss nicht immer online sein“, sagt Christian Gollner, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale. „Auch im Einzelhandel vor Ort können Verbraucherinnen und Verbraucher manches günstige Schnäppchen finden.“ Wer in Ladengeschäften kauft, umgeht Versandkosten oder ungünstige Zeiten für die Paketzustellung. Außerdem müssen nicht bei jedem Händler persönliche Daten hinterlassen werden, was zu mehr Werbung führen kann. Unterschiedlich sind jedoch die Möglichkeiten zur Rückgabe von Ware, wenn diese nicht gefällt. „Nur wenn das Geschäft vor Ort seinen Kunden ein Rückgaberecht ausdrücklich einräumt, können Waren auch bei Nichtgefallen problemlos zurückgegeben werden“, so Gollner. Anders als beim stationären Einzelhandel haben Kunden im Online-Shop fast immer ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.

Um sich vor unliebsamen Überraschungen beim Online-Shopping zu schützen, sollte man einige Tipps der Verbraucherzentrale beachten:

· Prüfen Sie auf der Homepage des Anbieters, ob der Firmennamen, ein Ansprechpartner, Anschrift und Telefonnummer angegeben sind. So können Sie leicht feststellen, in welchem Land die Firma ansässig ist und wohin Sie sich bei Problemen wenden können.

· Informieren Sie sich in Bewertungsportalen vor dem Kauf über Anbieter, die Ihnen bislang unbekannt sind. Je mehr Bewertungen Sie auf unterschiedlichen Seiten lesen, desto besser schützen Sie sich vor gefälschten Beiträgen.

· Achten Sie darauf, ob die Preisangaben vollständig sind. Besonders bei außereuropäischen Anbietern ist Vorsicht angezeigt. Lieferkosten, Einfuhrsteuern oder Zölle sind oft nicht ausgewiesen.

· Verwenden Sie ein sicheres Zahlungsmittel. Geld, das Sie per Überweisung oder Geldtransferdienst übertragen, können Sie nicht wie im Lastschriftverfahren selbst zurückholen. Bei der Zahlung mit Kreditkarte oder einem Internet-Bezahldienst können Bezahlvorgänge bei betrügerischen Abbuchungen meist rückabgewickelt werden.

· Achten Sie auf eine detaillierte Auftragsbestätigung und heben Sie diese auf. So können Sie bei Bedarf nach­weisen, zu welchem Preis Sie bestellt haben. Erkundigen Sie sich vor allem bei hochwer­tigen Produkten nach dem Inhalt von Garantien und telefonischen Kontaktmöglichkeiten für Nachfragen.

· Lassen Sie sich nach Möglichkeit nicht auf Vorkasse ein und vereinba­ren Sie möglichst eine Lieferung per Rechnung. Wer Vorauskasse leistet, verliert bei Lie­ferproble­men das wirksamste Mittel, seine Rechte durchzu­setzen.

· Gehen Sie mit persönlichen Daten sparsam um, um sich vor Datenmissbrauch zu schützen.

· Vorsicht ist bei Bestellungen im Ausland geboten. Eine Rückgabe wegen Nichtgefallen ist meist we­gen der hohen Transportkosten eine teure Angele­gen­heit. Außerdem kann die Durchsetzung von Reklamationen teuer und aufwendig werden.

Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
Seppel-Glückert-Passage 10, 55116 Mainz
Tel. (06131) 28 48 – 85
fsj-politik@vz-rlp.de
www.vz-rlp.de

Basiswissen für Wohnungseigentümer Lexikon informiert über Verträge und Vereinbarungen

Lexikon Eigentumswohnung
Lexikon Eigentumswohnung

Wer eine Eigentumswohnung kauft, geht neben dem Erwerb auch zahlreiche Pflichten gegenüber der Eigentümergemeinschaft ein – egal ob die Wohnung selbst genutzt oder vermietet wird. Eigene Interessen drohen dabei häufig auf der Strecke zu bleiben.

Einen Wegweiser durch die Gesetze und Regeln einer Eigentümergemeinschaft bietet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mit dem „Lexikon Eigentumswohnung – Praxiswissen von A bis Z“. Der Ratgeber vermittelt ein breites Basiswissen rund um die Rechte und Pflichten der Eigentümergemeinschaft. Das nötige Grundvokabular wie Eigentümerversammlung, Sondereigentum, Jahresabrechnung sowie die Aufgaben eines Verwalters werden anschaulich erklärt. Zudem skizziert das Buch typische Konflikte, wie sie in punkto Balkon- oder Gartennutzung, Keller und Treppenhaus oder bei baulichen Veränderungen immer wieder auftreten. Zahlreiche Ratschläge, wie Streitfälle vermieden werden können, runden die einzelnen Kapitel des Nachschlagewerks ab.

Der Ratgeber kostet 14.90 Euro und ist in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert.

Bestellmöglichkeiten:

Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11) 38 09-555,

E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38 09-235

Was tun wenn der Schaden nicht ersetzt wird?! Der Ombudsmann hilft!

Professor Dr. Günter Hirsch
Professor Dr. Günter Hirsch – der Ombudsmann

Der Ombudsmann der deutschen Versicherer kann helfen, bei Ärger mit Ihrer Versicherung. Ein Schaden wird nicht reguliert und es droht ein langwieriger und komplizierter Rechtsstreit? Es steht Gutachten gegen Gutachten und möglicherweise muss/soll ein Gericht entscheiden?

In komplexen bzw. komplizierten (Streit-) Fällen gibt es bei Schäden bis zu einer gewissen Höhe die Möglichkeit, sich an den Ombudsmann der Versicherer zu wenden. Bei Schäden bis zu 10.000 Euro kann dieser für die Versicherung(en) eine verbindliche Entscheidung treffen.
Ich, Dirk Steinborn, bin kein Jurist und darf/will keine Rechtsauskünfte geben. Ich finde jedoch, dass die Institution des Ombudsmann eine sinnvolle Einrichtung ist. Bietet der Ombudsmann doch eine Chance auf Schlichtung bzw. außergerichtliche Einigung und kann so evtl. helfen einen – vielleicht langwierigen – Rechtsstreit zu vermeiden.

Auf den Internetseiten von Professor Dr. Günter Hirsch also dem Ombudsmann der Versicherungen in Deutschland, wird umfassend über dessen Arbeit informiert.

http://www.versicherungsombudsmann.de