Verbraucherzentrale gibt Tipps zu Roaming
(VZ-RLP / 26.04.2016) Zum 30. April ändern sich erneut die Preise für das Telefonieren innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Norwegen, Island und Liechtenstein. Im Sommer 2017 sollen diese sog. Roaming-Gebühren komplett fallen. Bis dahin zahlen Kunden bei Reisen in der EU fürs Surfen, Simsen und Telefonieren nach Deutschland den Inlandspreis plus einen Roaming-Aufschlag, erklärt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Die Höhe dieses Aufschlages ist gedeckelt. Insgesamt soll das Roaming dadurch billiger werden. Keinesfalls wird es teurer als zurzeit. Denn der Inlandspreis und der Aufschlag dürfen zusammen nicht mehr kosten als die bisher geltenden Obergrenzen für Roaming.
Für Kunden mit Flatrate-Tarifen, Minutenpaketen oder Inklusivvolumen für Telefonie, SMS oder Surfen gelten besondere Regelungen. Einige Telekommunikationsunternehmen reformieren derzeit ihre Tarife und verlangen bei bestimmten Tarifen, Neukunden oder Vertragsverlängerungen schon in diesem Jahr für das Gebiet der EU keine Roamingzuschläge mehr. „Diesen kundenfreundlichen Service gibt es aber nicht unbedingt umsonst“, informiert Martina Totz von der Verbraucherzentrale. „Je nach Anbieter bezahlen die Kunden den Wegfall des EU-Zuschlags unter Umständen mit höheren monatlichen Basispreisen.“ Außerdem machen es die neuen, uneinheitlichen und dadurch unübersichtlichen Regelungen der einzelnen Anbieter den Kunden schwer, die tatsächlich geltenden Konditionen festzustellen, kritisiert die Verbraucherzentrale. Sie rät daher, sich vor Reiseantritt bei seinem Mobilfunkanbieter über die Preise zu informieren. Die Anbieter können auch weiterhin eigene „Reise“-Pakete mit speziellen Auslandsoptionen anbieten. Ein Wechsel zwischen dem regulierten EU-Roamingtarif und dem „Reisetarif“ des Anbieters sollte jederzeit kostenlos möglich sein.
Für Telefonieren und Surfen im Nicht-EU-Ausland sowie auf Kreuzfahrtschiffen, Fähren und in Flugzeugen sind gesonderte Preise gültig. Der weltweit geltende „Kostenairbag für Datenverbindungen“, der vor ausufernden Roaming-Kosten schützen soll, gilt auch weiterhin. Wenn Verbindungskosten in Höhe von 59,50 Euro entstanden sind, soll – sofern technisch möglich – die mobile Datennutzung automatisch getrennt werden.
Beratung zur Tarifwahl bietet die Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung in ihren Beratungsstellen. Anmeldung ist unter (06131) 28 48 0 oder per Mail an telekommunikation@vz-rlp.de möglich.
*Die Abrechnung der Entgelte für eingehende und abgehende Roaminganrufe erfolgt sekundengenau. Die Roaminganbieter dürfen keinen Aufschlag auf eingehende SMS und Voice- Mail Roaming-Nachrichten erheben. Das Abhören der Mailbox beispielsweise kann aber berechnet werden. MMS können per Einheit abgerechnet werden. Dann darf das Endkundenentgelt fürs Senden und Empfangen max. 0,20 € betragen.
VZ-RLP