Ihr Mietwagen nach einem Unfall – Versicherer muss voll zahlen! Werkstattrisiko kann nicht auf Versicherungsnehmer abgewälzt werden.

 

Amtsgericht  Delmenhorst zur Nutzungsausfallentschädigung nach Verkehrsunfall

 

Urteil vom 12.07.2013 (Az. 41 C 1071/13)

Sollte sich nach einem unverschuldeten Unfall die Reparatur Ihres PKW, aus Gründen die als Besitzer Besitzer nicht zu Verantworten haben, verzögern muss der Versicherer die Inanspruchnahme des Mietwagens voll zahlen. In der Urteilsbegründung weist der Richter des Amtsgericht Delmenhorst auf das vom BGH schon entschiedene Werkstattrisiko hin.

Zitat: Fazit und Praxishinweis: Zutreffend weist der Richter des AG Delmenhorst auf das vom BGH bereits entschiedene Werkstattrisiko hin. Da die vom Geschädigten beauftragte Werkstatt nicht der Erfüllungsgehilfe des Geschädigten ist, gehen Verzögerungen oder unwirtschaftliche reparaturmaßnahmen nicht zu Lasten des Geschädigten. Vielmehr trägt der Schädiger das Werkstattrisiko. Da auch der Sachverständige nicht der Erfüllungsgehilfe des Geschädigten ist, gehen Verzögerungen bei der Erstellung des Gutachtens ebenfalls nicht zu Lasten des Geschädigten. Fehler der Werkstatt oder des Sachverständigen können daher dem Geschädigten nicht gemäß der §§ 254, 278 BGB angelastet werden. Vielmehr gehen diese zu Lasten des Schädigers und dessen Haftpflichtversicherung. 

Das Urteil und weitere Infos finden Sie hier, auf den Webseiten von Unfallzeitung.de

Unfälle mit Strom vermeiden!

Titel der Broschüre:
Damit Sie nicht der Schlag trifft…

Logisch erscheint, wenn man eine Glühbirne wechseln will, dass zunächst der Strom ausgeschaltet wird. Sollte man meinen!

Immer wieder kommt es jedoch zu vermeidbaren „Stromunfällen“ im Haushalt.

Wie Sie diese Unfälle mit Strom vermeiden und ihnen aus dem Weg gehen können, erfahren Sie in der Broschüre: „Damit Sie nicht der Schlag trifft“ von: das-sichere-haus-de
Wenn es doch passiert sein sollte, ist eine im Vorfeld abgeschlossene private Unfall- bzw. Haftpflichtversicherung gegebenenfalls auch eine Wohngebäude- oder eine Hausratversicherung durchaus hilfreich.

Lebensrisiken „richtig“ absichern!

„Vollkasko“ für die Zukunft? – Lebensrisiken sind immer gegenwärtig!

Absicherung von Lebensrisiken: Wie viel Sicherheit braucht die persönliche Zukunft und die unserer Kinder? Von schweren Krankheiten oder Unfällen hört man ständig. Dass es einen selbst auch treffen kann, verdrängt man gerne. Besonders in jungen Jahren! Das kann jedoch fatale Folgen haben. Denn die staatlichen Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit und Krankheit; also auch im Pflegefall, werden ständig gekürzt. Deshalb ist es unbedingt erforderlich privat vorzusorgen, z. B. mit einer Berufsunfähigkeits-, Unfall- und einer Krankenzusatzversicherung – unabhängig von Alter und Lebenssituation.

Lebensrisiken können abgefangen werden!

Den Wert der eigenen Arbeitskraft unbedingt „richtig“ absichern.

Wie das geht? Ganz einfach!

Nutzen Sie das Sicherheitskonzept von Dirk Steinborn! Dirk Steinborn, aus Gutenacker im Rhein-Lahn Kreis, ist Versicherungsfachmann (BWV) und gelernter Bankkaufmann. Auf seiner Internetpräsenz finden sich aussagekräftige Referenzen zu seiner Arbeit und Qualifikation. Schlafen Sie ruhig und gut abgesichert bei:

Unfall, Pflegefall, Erwerbsunfähigkeit und/oder schwerer Krankheit und dem damit verbundenen Verlust des gewohnten Lebensstandards. Wichtig ist auch drohender Verschuldung mit einem guten Konzept – frühzeitig – entgegen zu wirken. Mit einer Risiko-Lebensversicherung schützt man Familie und hinterbliebene vor finanziellen Engpässen.

Wichtige Information für Familien: Kinder und Jugendliche sind bei Unfällen von staatlicher Seite gar nicht abgesichert. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur Schutz im Kindergarten, in der Schule und auf den Hin- und Rückwegen. Daher ist eine private Unfallversicherung dringend zu empfehlen.

Neben der persönlichen Sicherheit gibt es den Schutz für die quasi „alltäglichen Lebens-Risiken“. Dazu gehört z. B. die Absicherung des Hausrats genauso, wie die Haftpflicht (die auch von der Stiftung Warentest als „dringend“ empfohlen wird).

Gerne berät Dirk Steinborn interessierte, kompetent und unverbindlich, in allen Fragen rund um sinnvollen Versicherungsschutz. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: www.dirk-steinborn.de oder telefonisch unter 06486 903124 und 0177 26 851 96

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